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Baurechtliche Beratung

Testseite baurechtliche Beratung Bauinspektorat

Allgemeines und Hinweise

Das Amt für Baubewilligungen, Bauinspektorat, steht gerne für eine unverbindliche, kostenfreie baurechtliche Beratung für Bauvorhaben in der Stadt Winterthur in üblichem Rahmen und Umfang zur Verfügung.

Es wird generell empfohlen, je nach Inhalt und Umfang des Vorhabens bzw. der Anfrage, sich an Architekturbüros, Immobilienfachleute, Rechtsanwälte o.ä. zu wenden und frühzeitig entsprechende fachliche Unterstützung beizuziehen.

Das Ergebnis der Beratung ist eine Ersteinschätzung ohne rechtliche Verbindlichkeit. Auskünfte bzw. Mitteilungen in baurechtlichen Angelegenheiten des Bauinspektorats, aber auch von den Mitarbeitenden sämtlicher involvierter Fachstellen, sind weder verwaltungsintern noch für die genehmigenden Gremien (Bauinspektoren bzw. Bauausschuss der Stadt Winterthur) oder für die Gerichtsinstanzen verbindlich. Sitzungsprotokolle und Aktennotizen werden deshalb generell nicht geprüft oder schriftlich bestätigt. Die Ergebnisse und Erkenntnisse einer Beratung bzw. Anfrage gelten somit in jedem Fall ohne Gewähr.

Beratungsangebot

Die Projektleitenden im Bauinspektorat erteilen Ihnen gerne Auskünfte bezüglich:

  • Bewilligungspflicht
  • Verfahrensart (Verfahren der Baueingabe)
  • Ablauf Baubewilligungsverfahren
  • Erforderliche Baugesuchunterlagen (Checkliste «Einzureichende Baugesuchs-Unter­la­gen»)
  • Baurechtliche Auskünfte im Bezug auf die Bestimmungen hinsichtlich Nutzungsziffern, Grenz- und Gebäudeabstände, Geschossigkeit und Gebäudehöhe, Behindertengerechtes Bauen, Zonenkonformität

Die Baukontrolleure im Bauinspektorat erteilen Ihnen gerne Auskünfte bezüglich:

  • Baufreigabe bzw. Auflagenbereinigungsprozess (zur konkreten Auflagenbereinigung ist mit den entsprechenden Fachstellen direkt Kontakt aufzunehmen)
  • Absturzsicherungen im Hochbau
  • Inanspruchnahme des öffentlichen Grunds für Baustelleninstallationen, Gerüste etc.

Im Zuge der Beratung können Sie an Fachstellen verwiesen werden, sofern es vertieftere Abklärungen benötigt.

Beratungsanfrage

Verwenden Sie für eine Beratungsanfrage (Projektleitende) bitte unser Kontaktformular bzw. die Kontaktangaben im Gebietseinteilungsplan Baukontrolle (Baukontrolle). Die Erstberatung findet in der Regel auf diesem Weg statt. Sitzungstermine werden anschliessend nur angeboten, sofern diese zwingend notwendig sind, insbesondere bei komplexen Vorhaben die mit verschiedenen Stellen koordiniert werden müssen. Augenscheine vor Ort werden von den Projektleitenden nicht durchgeführt.

Um eine gewissenhafte Beratung anbieten zu können, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Standort des Vorhabens, eingezeichnet in einem Situationsplan oder Stadtplanauszug (Skizze)
  • Projektskizze mit den wesentlichen Abmessungen und Angaben zur Nutzung/Nutzweise
  • Sofern Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch angemerkt sind, den Wortlaut dieser Anmerkungen. Sofern (bspw. bei Näherbaurechten) von Grunddienstbarkeiten Gebrauch gemacht wird, benötigen wir ebenfalls diese im vollen Wortlaut mit allfälligen Beilagen

Folgende Informationsquellen unterstützen Sie zusätzlich:

Anspruchsgruppe

Das Angebot der baurechtlichen Beratung richtet sich allein nach konkreten Fragestellungen im Zusammenhang mit geplanten Bauprojekten bzw. klaren Vorstellungen und Angaben zum Bauvorhaben.

Für eine möglichst effiziente Beratung bitten wir Sie, sich anhand der Rechtsgrundlagen vorgängig vorzubereiten und aussagekräftige Planunterlagen zu erstellen.

Der dafür relevante, letztbewilligte Planstand kann von Berechtigten über die Kanzlei des Amts für Baubewilligungen nach Voranmeldung eingesehen werden. Das Bauinspektorat steht für solche Archivrecherchen nicht zur Verfügung.

Einschränkung

Keine Beratung wird in folgenden Bereichen angeboten:

  • Grundstücks- bzw. Hauskauf oder -verkauf; Fragen sind an eine Immobilienagentur zu richten
  • Teilnehmende an Wettbewerbsverfahren werden nicht beraten, Fragen sind an den Wettbewerbsveranstalter zu richten
  • Fragen zu generellen Entwicklungsmöglichkeiten, bzw. Anfragen ohne planerische Grundlagen/Ideen
  • Einschätzungen zu Rechtsmittelverfahren

Eingeschränkte Beratung:

  • Bei der Durchführung von Wettbewerbsverfahren wird ausschliesslich die Wettbewerbsausloberin zu einzelnen Fragestellungen/Beiträgen beraten
  • Prüfen bzw. das Vergleichen von Variantenstudien bzw. Bebauungsvarianten (nur die favorisierte Variante wird hinsichtlich konkreten baurechtlichen Fragen beraten)
  • Bei übermässiger Beanspruchung der Beratung, wird auf den Beizug einer Fachplanung verwiesen, bzw. keine weitere Beratung angeboten

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