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Umzug melden - so geht's

Zuzug und Umzug und Wegzug nach und in Winterthur. Vermieter Liegenschaftsverwaltungen

Meldung durch Einwohner:innen
Wenn Sie nach Winterthur ziehen, innerhalb der Stadt umziehen oder wegziehen, können Sie sich online oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle an-, um- oder abmelden.

Meldung schulpflichtiger Kinder
Bitte melden Sie den Zu-, Um- oder Wegzug Ihres schulpflichtigen Kindes zusätzlich bei der Schulverwaltung. Bei Fragen hilft Ihnen die Schulverwaltung gerne weiter.

Meldung an Stadtwerk Winterthur
Vergessen Sie nicht, Ihren Umzug separat auch Stadtwerk Winterthur zu melden – z. B. für Strom, Wasser oder Gas.

Meldung durch Vermieter:innen (Drittmeldepflicht)
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter:innen, Logisgeber:innen sowie Hauptmieter:innen sind verpflichtet, Ein- und Auszüge von Mieter:innen gemäss gesetzlicher Drittmeldepflicht innert 14 Tagen nach Umzug zu melden (Online-Portal Drittmeldepflicht).

Weitere Informationen.

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