Adressänderung
Zuzug und Umzug und Wegzug nach und in Winterthur. Vermieter Liegenschaftsverwaltungen
Meldung durch Einwohner/-in
Bei einem Zuzug nach, Umzug innerhalb oder Wegzug von der Stadt Winterthur können Sie sich persönlich oder online in Winterthur an-/um-/abmelden.
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie eine Adressänderung innerhalb der Stadt Winterthur von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen ist der Einwohnerkontrolle eine entsprechende Erklärung ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sind auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes vorzulegen.
Wichtig: Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt.
Meldung von schulpflichtigen Kindern
Eltern und Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden gebeten, sich bei einem Zuzug nach Winterthur bei der zuständigen Kreisschulpflege zu melden. Dies gilt ebenso bei einem Umzug innerhalb der Stadt in einen anderen Stadtkreis. Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Ihnen das Sekretariat der zuständigen Kreisschulpflege Auskunft.
Bitte melden Sie Ihren Wegzug aus Winterthur ebenfalls bei Ihrer Kreisschulpflege. Diese schickt das Schülerdossier an die neue Schulgemeinde.
Meldung an Stadtwerk Winterthur
Bitte beachten Sie, dass Sie den Zuzug, Umzug oder Wegzug auch bei Stadtwerk Winterthur melden müssen.
Meldung durch Vermieter (Drittmeldepflicht)
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und Logisgeber geben den Ein- und Auszug ihrer Mieter online bekannt.