Adressänderung
Meldung durch Einwohner/-in
Bei einem Zuzug nach, Umzug innerhalb oder Wegzug von der Stadt Winterthur können Sie sich persönlich oder online in Winterthur an-/um-/abmelden.
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zuzug oder Wegzug sowie eine Adressänderung innerhalb der Stadt Winterthur von minderjährigen Kindern darf nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen ist der Einwohnerkontrolle eine entsprechende Erklärung ausgefüllt abzugeben. Auf Verlangen sind auch Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes vorzulegen.
Wichtig: Bei einem Wegzug ins Ausland wird auf der Erklärung zwingend die Unterschrift von beiden Elternteilen benötigt.
Meldung von schulpflichtigen Kindern
Eltern und Erziehungsberechtigte von schulpflichtigen Kindern werden gebeten, einen Zu-, Um- oder Wegzug der Schulverwaltung zu melden. Bei Fragen oder Unklarheiten gibt Ihnen die Schulverwaltung gerne Auskunft.
Meldung an Stadtwerk Winterthur
Bitte beachten Sie, dass Sie den Zuzug, Umzug oder Wegzug auch bei Stadtwerk Winterthur melden müssen.
Meldung durch Vermieter (Drittmeldepflicht)
Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und Logisgeber geben den Ein- und Auszug ihrer Mieter online bekannt.
Typ | Titel |
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Erklärung elterliche Sorge.pdf |