Wegzug von Winterthur
Wenn Sie Winterthur verlassen, denken Sie bitte daran, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Sie können den Wegzug auf folgende Weise melden:
- Online über eUmzugCH (gilt nicht für Wochenaufenthalter:innen)
- Telefonisch
- Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
- Pass oder Identitätskarte notwendig (im Original)
- Ausländerausweis notwendig (im Original; zusätzlich für ausländische Staatsangehörige)
Wegzug ins Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, müssen Sie sich persönlich beim Steueramt und danach bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Die Abmeldung kann frühestens drei Monate vor dem Wegzug erfolgen. Nach erfolgter Abmeldung stellt Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne eine Abmeldebestätigung aus – z. B. für Versicherungen, Krankenkasse, Zoll oder andere Stellen.
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zu-, Um- sowie Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) gemeldet werden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
- Auf Verlangen sind gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorzulegen.
Wichtig: Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Unterschrift beider sorgeberechtigten Elternteile auf der Erklärung zwingend erforderlich.