Wegzug von Winterthur
Sie sind vor kurzem von Winterthur weggezogen oder planen wegzuziehen.
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 8 i.V.m. § 10 müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abmelden.
Sie können Ihren Wegzug online via eUmzugCH (> gilt nicht für Wochenaufenthalter), telefonisch oder persönlich vornehmen. Bitte beachten Sie: Sollte Ihre zukünftige Wohngemeinde nicht an eUmzugCH teilnehmen bzw. den Zuzug via eUmzugCH nicht zulassen, müssen Sie anschliessend Ihren Zuzug gemäss der Vorgaben der Zuzugsgemeinde abschliessen.
Für die persönliche Abmeldung am Schalter wird benötigt:
- Schweizerische Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte / Meldebestätigung (falls vorhanden)
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
Jeder Wegzug ins Ausland muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle und beim Steueramt gemeldet werden.