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Hundewesen

An- und Abmeldung des Hundes.

Wenn Ihr Hund älter als 3 Monate ist, müssen Sie ihn innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können Ihren Hund online an- oder abmelden.

AMICUS-Personen-ID / Login anfordern
Sie benötigen eine Personen-ID (Halter-ID), um sich bei AMICUS zu registrieren?
Rufen Sie uns einfach unter 052 267 57 54 an oder schreiben Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr Login wird Ihnen danach innert 5–10 Arbeitstagen direkt von AMICUS per Post zugesendet.

Änderungen rund um Ihren Hund
Bitte teilen Sie uns folgende Anpassungen innert 10 Tagen persönlich, telefonisch oder schriftlich mit:

  • Namens- oder Adressänderung der Halterin / des Halters
  • Halterwechsel (muss zusätzlich in der Datenbank AMICUS gemeldet werden)
  • Tod Ihres Hundes

Wichtig: Als Hundehalter:in sind Sie von Gesetzes wegen verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Die Einwohnerkontrolle ist berechtigt, diese auf Verlangen einzusehen. 

Um Wildtiere zu schützen, besteht jeweils vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

Umfassende und wertvolle Informationen zum Thema Hund finden Sie auf der Website des Veterinäramts des Kantons Zürich.

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