Hunde

Wenn Ihr Hund älter als 3 Monate ist, müssen Sie ihn innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können Ihren Hund online an- oder abmelden.

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Pflichten als Hundehalterin oder Hundehalter

Das sind Ihre wichtigsten Pflichte als Hundehalterin oder Hundehalter:

  • Anmeldung: Ist Ihr Hund älter als 3 Monate, müssen Sie ihn innerhalb von 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden.
  • Mikrochip: Klären Sie vor der Übernahme eines Hundes ab, ob er über einen funktionierenden Mikrochip verfügt und bereits in AMICUS erfasst ist.
  • AMICUS-Registrierung: Wenn ihr Hund noch nicht gechipt und bei AMICUS erfasst ist, holen Sie das umgehend nach. Ein Hund, der älter als 3 Monate ist, muss innert 10 Tagen gechipt und in der zentralen Hundedatenbank AMICUS registriert werden.
  • Haftpflichtversicherung: Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1 Million Franken abzuschliessen. Die Einwohnerkontrolle kann diese auf Verlangen einsehen.
  • Hundesteuer: Für jeden Hund ist bei der Wohngemeinde jährlich eine Abgabe zu entrichten.
  • Ausbildung: Wer noch nie oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund gehalten hat, muss einen obligatorischen theoretischen Ausbildungskurs sowie in der Regel auch einen praktischen Ausbildungskurs absolvieren.
  • Verbotene Hunderassen: Nicht alle Hunderassen dürfen im Kanton Zürich gehalten werden.
  • Leinenpflicht: Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand (bis 50 m Entfernung) Leinenpflicht zum Schutz von Jungtieren.

Ausbildungskurse

Theoretischer Ausbildungskurs

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen einen theoretischen Ausbildungskurs absolvieren. Es gibt aber Ausnahmen. 

  • Ausgenommen sind unter anderem Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Monate einen Hund gehalten haben. 
  • Auch Personen, die den Hund von der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. dem -partner übernehmen (sofern der Hund seit mindestens 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt) müssen keinen Kurs besuchen. 
  • Personen, die einen ausgebildeten Assistenzhund führen, wie etwa sehbehinderte Personen mit anerkannten Blindenführhund, müssen auch keinen Theoriekurs absolvieren.

Praktischer Kurs

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen in der Regel auch einen praktischen Kurs absolvieren. Es gibt aber wenige Ausnahmen. In diesen Fällen muss der Kurs nicht absolviert werden: 

  • Etwa bei Hunden, die beim Erwerb älter als 10 Jahre sind. 
  • Auch Hunde, die von Ehe- oder Lebenspartner:in (analog Theoriekurs) übernommen werden, Assistenzhunde und bestimmte Dienst- und Einsatzhunde. 
  • Aus gesundheitlichen Gründen oder bei kranken oder verhaltensauffälligen Hunden kann beim Veterinäramt ein Befreiungsgesuch gestellt werden.

Häufige Fragen

Was, wenn mein Hund eine verkürzte Rute hat oder zum Schutzhund ausgebildet wird?

Beides muss dem Veterinäramt gemeldet (siehe Links) und in AMICUS eingetragen werden.

Welche Hunderassen sind verboten?

Im Kanton Zürich dürfen nicht alle Hunderassen gehalten werden. Die aktuelle Liste finden Sie beim Veterinäramt.

Was gilt beim Reisen mit meinem Hund ins Ausland?

Informieren Sie sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie über die Wiedereinreisebedingungen in die Schweiz und die notwendigen Papiere.

Wo melde ich einen Beissvorfall oder auffälliges Aggressionsverhalten?

Solche Vorfälle werden dem kantonalen Veterinäramt gemeldet, das jeder Meldung nachgeht.

Ich kaufe oder importiere einen Hund – worauf muss ich achten?

Kaufen Sie keine Tiere aus unbekannten Quellen; illegal importierte Hunde bergen gesundheitliche und Verhaltensrisiken. Informationen unter «Augen auf beim Hundekauf».

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