Hund an- oder abmelden
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Füllen Sie das Online-Formular aus, um Ihren Hund anzumelden oder abzumelden.
Vorgehen
1. Hund online an- oder abmelden
Melden Sie Ihren Hund über das Formular «An-/Abmeldung Hund» bei der Einwohnerkontrolle an (siehe roter Button). Dies muss innerhalb von 10 Tagen ab Übernahme des Hundes oder sobald er 3 Monate alt ist, erfolgen.
2. In AMICUS registrieren
Registrieren Sie sich zusätzlich in der Hundedatenbank AMICUS (siehe Links). Benötigen Sie dafür eine Personen-ID (Halter-ID) bzw. ein Login, rufen Sie die Einwohnerkontrolle an (052 267 57 54) oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie danach innert 5–10 Arbeitstagen per Post direkt von AMICUS .
3. Theoriekurs absolvieren
Haben Sie noch nie oder seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten? Dann müssen Sie einen theoretischen Ausbildungskurs mit Abschlussprüfung besuchen. Dieser wird auch online angeboten. Den Kurs muss ein:e vom Veterinäramt bewilligte:r Hundeausbildner:in geben (siehe Links). Reichen Sie die Prüfungsbestätigung zusammen mit der Hundeanmeldung oder spätestens 3 Monate nach Beginn der Hundehaltung bei der Einwohnerkontrolle ein.
4. Praktische Ausbildung
Für nahezu alle Hunde ist ein praktischer Ausbildungskurs (mindestens 6 Lektionen) vorgeschrieben. Er beginnt frühestens, wenn der Hund 6 Monate alt ist, und muss spätestens 12 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach Zuzug in den Kanton abgeschlossen sein. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ältere oder bereits ausgebildete Hunde (siehe Häufige Fragen).
5. Änderungen melden
Teilen Sie der Einwohnerkontrolle innerhalb von 10 Tagen persönlich am Schalter, telefonisch oder schriftlich mit, wenn sich die Halterschaft ändert (zusätzlich in AMICUS zu melden) oder Ihr Hund verstorben ist.
Kosten & Fristen
Die Meldegebühr pro Hund beträgt CHF 20.-. Sie bezahlen sie direkt im Onlineformular.
Haben Sie einen Hund gemeldet, fallen jährlich CHF 190.- für die Hundesteuer an. Für die Bezahlung der Hundesteuer erhalten Sie eine Rechnung.
Häufige Fragen
Wer muss den theoretischen Ausbildungskurs nicht besuchen?
Wer muss den theoretischen Ausbildungskurs nicht besuchen?
Ausgenommen sind unter anderem Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Monate einen Hund gehalten haben. Auch Personen, die den Hund von der Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. dem -partner übernehmen (sofern der Hund seit mindestens 6 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt) müssen keinen Kurs besuchen. Personen, die einen ausgebildeten Assistenzhund führen, wie etwa sehbehinderte Personen mit anerkannten Blindenführhund, müssen auch keinen Theoriekurs absolvieren.
Muss ich den praktischen Kurs absolvieren?
Muss ich den praktischen Kurs absolvieren?
In der Regel ja. Es gibt aber wenige Ausnahmen. Etwa bei Hunden, die beim Erwerb älter als 10 Jahre sind. Auch Hunde, die von Ehe- oder Lebenspartner:in (analog Theoriekurs) übernommen werden, Assistenzhunde und bestimmte Dienst- und Einsatzhunde. Aus gesundheitlichen Gründen oder bei kranken oder verhaltensauffälligen Hunden kann beim Veterinäramt ein Befreiungsgesuch gestellt werden.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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