Neu in Winterthur
“Grüezi. Hallo. Hello. Bienvenue. Benvenuto. Bienvenido.”
Wir freuen uns, dass Sie nach Winterthur gezogen sind!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innert 14 Tagen ab Zuzug bei der Einwohnerkontrolle Winterthur anmelden und sich zuvor bei der bisherigen Wohngemeinde abmelden müssen.
Für unsere Schalterdienste brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der regulären Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle vorbei.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland berücksichtigen Sie bitte die vorgegeben Zeitfenster, damit wir Ihnen einen reibungslosen Service anbieten können.
Hinweis: Neu zugezogene Personen sind herzlich eingeladen, sich kostenlos für ein Begrüssungs- und Informationsgespräch beim welcomeDesk der Stadt Winterthur anzumelden. Dort erhalten Sie wichtige Informationen zum Leben in der Schweiz und in Winterthur. Auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können dieses Angebot nutzen.
Personen mit Migrationsgeschichte können sich kostenlos und ohne Anmeldung beim infoDesk der Stadt Winterthur beraten lassen. Dort gibt es Informationen und kurze Beratungen zu Themen rund um Migration. Sie erhalten Unterstützung beim Ankommen und bei der Integration in Winterthur.
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So melden Sie Ihren Zuzug:
Je nach Lebens- und Wohnsituation müssen Sie die Anmeldung persönlich vornehmen oder können sie online erledigen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen genau durch.
Wenn Sie schon in der Schweiz leben, können Sie sich über eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Wegzug bereits über eUmzugCH gemeldet haben, ist in der Regel keine separate Anmeldung in Winterthur mehr nötig. Wenn Sie die Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde bereits persönlich oder telefonisch getätigt haben, kann der eUmzug-Service nicht mehr genutzt werden.
Hinweis: Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zu-, Um- sowie Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) gemeldet werden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
- Auf Verlangen sind gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorzulegen.
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Schweizer Staatsangehörige
--> innerhalb der Schweiz: Anmeldung online oder persönlich am Schalter
--> aus dem Ausland: Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter
Für die Anmeldung wird folgendes benötigt:
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung
- Krankenkassennachweis (Versichertenkarte oder Police; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
- Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
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EU/EFTA-Staatsangehörige
--> innerhalb der Schweiz / Kantonswechsel: Anmeldung online oder persönlich am Schalter
--> aus dem Ausland: Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter
Nicht- EU/EFTA-Staatsangehörige (Drittstaaten)
--> innerhalb Kanton Zürich: Anmeldung online oder persönlich am Schalter
--> Kantonswechsel: Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter
--> aus dem Ausland: Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter
Für die Anmeldung wird folgendes benötigt:
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung.
- gültiger Ausländerausweis (im Original; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Krankenkassennachweis (Versichertenkarte oder Police; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
- Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
+ Gebühren des Migrationsamtes des Kantons Zürich
**Hinweis für ausländische Staatsangehörige bei erstmaliger Einreise**
Eine Anmeldung ist erst nach der definitiven Einreise in die Schweiz bzw. nach dem Zuzug nach Winterthur möglich. Sowohl die Anmeldung als auch die Einreichung der erforderlichen Unterlagen können erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen.
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Visum oder Ausländerausweis Schengenraum (falls visumspflichtig)
- Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige; unbefristet / mehr als 3 Monate gültig)
- Studienbestätigung (für Studierende)
- Original Eheschein (bei verheirateten Personen)
- Original Geburtsschein & Sorgerechtsnachweis und/oder Einverständnis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
Wichtig: EU/EFTA-Bürger, die in der Schweiz arbeiten und einen befristeten Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten haben, müssen vom Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft gemeldet werden (Meldeverfahren). Eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle und ein Antrag auf eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung sind erst möglich, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder mindestens 4 Monate dauert.
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Wochenaufenthalter:innen
--> für Erwerbstätige / Praktikanten / Lernende: Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter
--> für Studierende / Bewohner:innen Betreutes Wohnen: Anmeldung online oder persönlich am Schalter
Für die Anmeldung wird folgendes benötigt:
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung
- Studienbestätigung (für Studierende)
- Lehr- oder Praktikumsvertrag (für Lernende/Praktikant:innen)
- Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige)
- Heimatausweis oder Aufenthaltsausweis (von Wohnsitzgemeinde)
- Gebühr: CHF 60.– pro erwachsene Person
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Grenzgänger (Nebenwohnsitz):
--> Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter
Für die Anmeldung wird folgendes benötigt:
- gültiger Pass oder gültige Identitätskarte (im Original)
- gültiger Ausländerausweis G (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung
- aktuelle Melde- oder Wohnsitzbestätigung von Ihrem Hauptwohnsitz im Ausland (nicht älter als 30 Tage)
- Gebühr: CHF 60.– pro erwachsene Person (jährliche Gebühr)
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Typ | Titel |
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Einzugsbestätigung | |
Erklärung elterliche Sorge |