Neu in Winterthur
“Grüezi. Hallo. Hello. Bienvenue. Benvenuto. Bienvenido.”
Wir freuen uns, dass Sie nach Winterthur gezogen sind!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innert 14 Tagen ab Zuzug bei der Einwohnerkontrolle Winterthur anmelden und sich zuvor bei der bisherigen Wohngemeinde abmelden müssen.
Für unsere Schalterdienste brauchen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der regulären Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle vorbei.
Bei Anmeldungen aus dem Ausland berücksichtigen Sie bitte die vorgegeben Zeitfenster, damit wir Ihnen einen reibungslosen Service anbieten können.
Hinweis: Neu zugezogene Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte können beim infoDesk der Stadt Winterthur kostenlos und ohne Anmeldung Informationen und kurze Beratungen rund um das Thema Migration erhalten. Dieses Angebot gilt auch für Auslandschweizer:innen.
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So melden Sie Ihren Zuzug:
Wenn Sie schon in der Schweiz leben, können Sie sich online über eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Wegzug bereits online über eUmzugCH gemeldet haben, ist in der Regel keine separate Anmeldung in Winterthur mehr nötig. Wenn Sie die Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde bereits persönlich oder telefonisch getätigt haben, kann der eUmzug-Service nicht mehr genutzt werden.
Schweizer Staatsangehörige (innerhalb der Schweiz)
--> Anmeldung online oder persönlich am Schalter möglich
Schweizer Staatsangehörige (aus dem Ausland)
--> Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter möglich
Wochenaufenthalter:innen (innerhalb Schweiz oder aus dem Ausland)
--> Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter möglich
EU/EFTA-Staatsangehörige (Zuzug innerhalb oder ausserhalb des Kantons Zürich)
--> Anmeldung online oder persönlich am Schalter möglich
Alle anderen ausländischen Staatsangehörigen (Kantonswechsel oder Zuzug aus dem Ausland)
--> Anmeldung ausschliesslich persönlich am Schalter (unabhängig von der Staatsangehörigkeit)
--> Zuzug innerhalb Kanton Zürich kann online getätigt werden.
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Was Sie für die persönliche Anmeldung benötigen:
Für Schweizer Staatsangehörige
- Pass oder Identitätskarte (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung
- Krankenkassennachweis (Versichertenkarte oder Police)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
- Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
Für ausländische Staatsangehörige
- Pass oder Identitätskarte (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung.
- Ausländerausweis (im Original)
- Krankenkassennachweis (Versichertenkarte oder Police; nur wenn Wohnsitz bereits in der Schweiz)
- Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
- Gebühr: CHF 40.– pro erwachsene Person
+ Gebühren des Migrationsamtes des Kantons Zürich
**Hinweis für ausländische Staatsangehörige bei erstmaliger Einreise**
Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:
- Visum oder Ausländerausweis Schengenraum (falls visumspflichtig)
- Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige; unbefristet oder mehr als 3 Monate gültig)
- Studienbestätigung (für Studierende)
- Original Eheschein (bei verheirateten Personen)
- Original Geburtsschein & Sorgerechtsnachweis (bei Kindern mit getrenntlebenden, geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern)
Wichtig: EU/EFTA-Bürger, die in der Schweiz arbeiten und einen befristeten Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten haben, müssen vom Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft gemeldet werden (Meldeverfahren). Eine Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle und ein Antrag auf eine Kurz- oder Aufenthaltsbewilligung sind erst möglich, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder mindestens 4 Monate dauert.
Für Wochenaufenthalter:innen (mit schweizerischer und ausländischer Staatsangehörigkeit)
- Pass oder Identitätskarte (im Original)
- Miet-/Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsnachweis oder Einzugsbestätigung.
- Studienbestätigung (für Studierende)
- Lehr- oder Praktikumsvertrag (für Lernende/Praktikant:innen)
- Arbeitsvertrag (für Erwerbstätige)
- Heimatausweis oder Aufenthaltsausweis (von Wohnsitzgemeinde)
- Gebühr: CHF 60.– pro erwachsene Person
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zu-, Um- sowie Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) gemeldet werden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
- Auf Verlangen sind gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorzulegen.
Typ | Titel |
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Einzugsbestätigung | |
Erklärung elterliche Sorge |