Adresswechsel in Winterthur
Wenn Sie innerhalb der Stadt Winterthur umziehen oder kürzlich umgezogen sind, denken Sie bitte daran, dass Adresswechsel innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden müssen.
Sie können den Adresswechsel auf folgende Weise melden:
- Online über eUmzugCH (gilt nicht für Wochenaufenthalter:innen)
- Telefonisch
- Persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle
- Kauf-, Miet- oder Untermietvertrag oder ein anderer Wohnungsnachweis notwendig
- Pass oder Identitätskarte notwendig (im Original)
- Ausländerausweis notwendig (im Original; zusätzlich für ausländische Staatsangehörige)
Meldung von minderjährigen Kindern
Ein Zu-, Um- sowie Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) gemeldet werden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss eine ausgefüllte Erklärung bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden.
- Auf Verlangen sind gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorzulegen.