Adresswechsel in Winterthur
Sie sind vor kurzem in Winterthur umgezogen oder planen umzuziehen.
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 8 i.V.m. § 10 müssen Adresswechsel innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Sie können Ihren Wohnungswechsel online oder persönlich melden.
Für die Ummeldung wird benötigt:
- Kaufvertrag, Mietvertrag, Untermietvertrag oder Wohnungsnachweis
- Original Ausländerausweis (nur bei persönlicher Vorsprache)