eUmzug
Service nutzen
Um eUmzug zu nutzen, müssen Sie
- In der Schweiz leben.
- Innerhalb der Schweiz umziehen.
- Volljährig und handlungsfähig sein.
- Volljährige Kinder, die mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den eUmzug eigenständig melden.
Dieser Dienst steht für Anmeldungen zum Wochenaufenthalt/Zweitwohnsitz (Personen mit Aufenthalt zu Ausbildungs- oder Arbeitszweck) nicht zur Verfügung.
Hinweis für Meldungen von minderjährigen Kindern:
Ein Zu-, Um- sowie Wegzug von Kindern unter 18 Jahren darf nur durch eine sorgeberechtigte Person (gesetzliche Vertretung) gemeldet werden.
- Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen muss die ausgefüllte Erklärung für die Einwohnerkontrolle zusätzlich hochgeladen werden (Download siehe unten).
- Auf Verlangen sind gerichtliche oder KESB-Entscheide zum Sorgerecht vorzulegen.
Vorgehen
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Schweizer:innen:
- Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass/Identitätskarte)
- Sozialversicherungsnummer (13-stellige AHV-Nummer, auch auf der Krankenversicherungskarte zu finden)
- Eines der folgenden Dokumente: Mietvertrag, Untermietvertrag, Kaufvertrag, Wohnungsausweis oder Einzugsbestätigung
- Zahlungsmittel (Karte, Twint oder Bar) für die Bezahlung von Gebühren
Ausländische Staatsangehörige (zusätzliche Unterlagen):
- Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
- Ausländerausweis (F, L, B oder C Status)
Klicken Sie nun auf folgenden Link. Sie können darin prüfen, ob ein eUmzug möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, melden Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde.
Denken Sie auch an Ihre Steuern. Hier finden Sie mehr dazu:
Kosten & Fristen
Die Anmeldung kostet 40 CHF. Die Abmeldung ist kostenlos.
Für ausländische Staatsangehörige werden zusätzliche Kosten für die Adressänderung verrechnet (20-40 CHF pro Person je nach Nationalität und Alterskategorie).
Melden Sie Ihren Umzug innert 14 Tagen
Häufige Fragen
Was ist eUmzug?
Was ist eUmzug?
eUmzug dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz (Art. 11 RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Die Benutzung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Ist eUmzug in jeder Gemeinde verfügbar?
Ist eUmzug in jeder Gemeinde verfügbar?
Nein. Es sind noch nicht alle Gemeinden an eUmzug angeschlossen. Eventuell müssen Sie die Umzugsmeldung gemäss den Vorgaben der neuen oder alten Wohngemeinde durchführen. Sie werden im Verlauf des Prozesses darüber informiert.
Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Wenn Sie aus der Schweiz ins Ausland ziehen, können Sie dies nur am Schalter melden und nicht mit eUmzug.
Anmeldung aus dem Ausland
Anmeldung aus dem Ausland
Auslandschweizer:innen, die zurück in die Schweiz ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Auslandsvertretung abmelden. eUmzug können sie leider nicht nutzen, eine persönliche Vorsprache am Schalter ist notwendig.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige
Ausländer:innen, die neu in die Schweiz ziehen, müssen sich bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Hier finden Sie Informationen für den Zuzug aus dem Ausland:
Kontakt
Einwohnerkontrolle
Öffnungszeiten
| Montag–Mittwoch | 08.30–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30–12.00, 13.30–18.30 Uhr Telefon bis 17.00 Uhr |
| Freitag | 08.30–12.00 13.30–16.00 |
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