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Bewilligung

Solarenergie: Bewilligung

In vielen Fällen benötigt der Bau einer Solaranlage (thermisch oder Fotovoltaik) keine Baubewilligung. Um die Installation bewilligungsfrei durchführen zu können, müssen alle der folgenden Anforderungen erfüllt sein:

Zudem muss das Baupolizeiamt mit dem Meldeformular Solaranlagen spätestens 30 Tage vor Baubeginn über das Vorhaben informiert werden.

Können die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, muss eine Baueingabe erfolgen. In der Regel werden Baugesuche dieser Art im Anzeigeverfahren behandelt (Bearbeitungsdauer ca. 1 bis 2 Monate).

Wichtig: Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Baurechts einzuhalten. Insbesondere sind die Brandschutzvorschriften, die Vorschriften zu elektrischen Installationen und die allgemeinen Regeln der Baukunst zu beachten.

Bei Fotovoltaikanlagen müssen in der Regel weitere Formulare (Anschlussgesuch, Installationsanzeige) bei den entsprechenden Stellen eingereicht werden. Dies übernimmt jedoch der Planer bzw. Installateur der Fotovoltaikanlage.

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