Bewilligung
In vielen Fällen benötigt der Bau einer Solaranlage (thermisch oder Fotovoltaik) keine Baubewilligung. Um die Installation bewilligungsfrei durchführen zu können, müssen alle der folgenden Anforderungen erfüllt sein:
- Zusammenhängende Anlagenfläche auf dem Dach
- Weniger als 20 cm Abstand zur Dacheindeckung
- Reflexionsarme Module bzw. Kollektoren
- Gebäudestandort in der Landwirtschaftszone oder in folgenden Bauzonen: W, WG, QEZ, Z, I, G, Oe
- Gebäudestandort nicht in einer Kernzone, Erholungszone oder Freihaltezone
- Gebäude nicht unter Denkmalschutz oder im Inventar schützenswerter Objekte
- Gebäude nicht im Gewässerraum oder innerhalb des Uferstreifens
Zudem muss das Baupolizeiamt mit dem Meldeformular Solaranlagen spätestens 30 Tage vor Baubeginn über das Vorhaben informiert werden.
Können die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, muss eine Baueingabe erfolgen. In der Regel werden Baugesuche dieser Art im Anzeigeverfahren behandelt (Bearbeitungsdauer ca. 1 bis 2 Monate).
Wichtig: Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Baurechts einzuhalten. Insbesondere sind die Brandschutzvorschriften, die Vorschriften zu elektrischen Installationen und die allgemeinen Regeln der Baukunst zu beachten.
Bei Fotovoltaikanlagen müssen in der Regel weitere Formulare (Anschlussgesuch, Installationsanzeige) bei den entsprechenden Stellen eingereicht werden. Dies übernimmt jedoch der Planer bzw. Installateur der Fotovoltaikanlage.