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Ausländische Arbeitnehmende im Ausland

Quellensteuer II

Quellensteuerpflichtige Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz mit wirtschaftlichen Anknüpfungspunkten zur Schweiz.

Künstler/innen, Sportler/innen, Referent/innen

Der Quellensteuer unterliegen alle selbständig oder unselbständig erwerbstätigen Künstler/innen, Sportler/innen und Referent/innen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und Einkünfte aus einer persönlichen Tätigkeit in Winterthur beziehen.

Die Berechnung der Quellensteuer stützt sich auf die durchschnittlich berechneten Tageseinkünfte einer Person und beträgt je nach Höhe dieser Einkünfte zwischen 10.8% und 17% für die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer.

Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte

Der Quellensteuer unterliegen Mitglieder der Verwaltung oder Geschäftsführung einer juristischen Person mit Sitz in Winterthur, welche ein Verwaltungshonorar, Sitzungsgelder oder Tantiemen beziehen.

Die Quellensteuer beträgt total 25% der Bruttoleistung (Verwaltungshonorar, Sitzungsgelder oder Tantiemen).

Vorsorgeleistungen

Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die Renten, Kapitalleistungen oder andere Vergütungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge oder aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge erhalten.

Die Quellensteuerabteilung des Steueramtes Winterthur ist zuständig für die Vorsorgeeinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadt Winterthur.

  • Die Berechnung der Quellensteuer stützt sich auf die Höhe der erhaltenen Kapitalleistung und beträgt zwischen 6% und 8.6% für die Staats-, Gemeinde- und Bundessteuer.
  • Bei der Besteuerung von Renten beträgt der Satz total 7% der Bruttoleistung.

Hypothekarzinsen

Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die als Gläubiger/in oder Nutzniesser/in Zinsen erhalten, die durch ein Grundstück in der Winterthur gesichert sind. Quellensteuerpflichtig sind sowohl natürliche als auch juristische Personen.

Die Quellensteuer auf die Bruttoleistung ist abhängig vom entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Abrechnungsformulare sind an folgende Adresse einzureichen:

Steueramt Winterthur
8403 Winterthur

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