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E-Bill

Entscheiden Sie sich für die E-Bill als Zahlungsmöglichkeit, so erhalten Sie die Rechnung inkl. der relevanten Dokumente als PDF in Ihr E-Banking. Dies unabhängig davon, ob Sie Ihre Zahlungen mit der Postfinance oder einer Bank tätigen. Den Veranlagungsentscheid erhalten Juristische Personen wie gewohnt direkt vom Kantonalen Steueramt. 

Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Steuerrechnung in Ihrem E-Banking prüfen und die fixfertig ausgefüllten Einzahlungsscheine zur Zahlung freigeben.

Damit Sie mit E-Steuerrechnung bezahlen können, gehen Sie wie folgt vor: 

Wenn Sie noch nicht für E-Banking/E-Finance registriert sind: 

  • Melden Sie sich bei Ihrer Bank oder bei PostFinance für das E-Banking an. 

Sobald Sie E-Banking nutzen können: 

  • In der Liste der Rechnungssteller wählen Sie "Steueramt Stadt Winterthur" aus. Melden Sie sich an, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse. 
  • Das Steueramt stellt Ihnen eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Unterschrift zu. 
  • Nach Erhalt der unterschriebenen Zustimmungserklärung schalten wir die E-Steuerrechnung für Sie frei.

Weitere Informationen.

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