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FAQ Vermögen

Stellen Sie alle Belege zusammen, woraus laufende Erträge (Einkommen) und Kontostände (Vermögen), jeweils für ein ganzes Jahr hervorgehen. Schreiben Sie einen Brief ans kantonale Steueramt, worin Sie Ihr bisher unversteuertes Vermögen melden und legen Sie die Belege bei. Die Postadresse lautet:

Kantonales Steueramt Zürich
Dienstabteilung Spezialdienste
Bändliweg 21
Postfach
8090 Zürich

Wenn das unversteuerte Vermögen im Zeitpunkt Ihres Schreibens dem Steueramt noch nicht bekannt ist und auch keine Untersuchungshandlungen in dieser Sache laufen, so wird Ihr Schreiben als Selbstanzeige behandelt. Bei einer erstmaligen Selbstanzeige wird keine Busse ausgesprochen, sofern Sie die hinterzogenen Steuern bezahlen (vgl. auch das Merkblatt im Zürcher Steuerbuch). In jeden weiteren Fall beträgt die Busse lediglich 1/5 der hinterzogenen Steuern. Dies gegenüber einer Busse von 1/3 bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuern im Normalfall, d. h. bei Nichtvorliegen einer Selbstanzeige.

Ja. Es sind alle Liegenschaften zu deklarieren, unabhängig davon ob sich das Objekt im In- oder Ausland befindet. Das Steueramt wird aufgrund eine Steuerausscheidung vornehmen, wobei der Vermögensanteil in der Schweiz zum Steuersatz des Gesamtvermögens besteuert wird.

Die Steuerwerte werden in der Kursliste  der Eidg. Steuerverwaltung publiziert.

Das private Motorfahrzeug ist mit dem aktuellen Verkehrswert zu deklarieren. In der Regel beträgt die Wertverminderung pro Jahr 40% des Restwertes. Nicht deklariert werden müssen geleaste Fahrzeuge.

Überhaupt nicht. Wenn Sie ein Fahrzeug leasen, sind Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs. Somit stellt das Fahrzeug auch keinen steuerbaren Vermögenswert dar.

Kryptowährungen sind ähnlich wie Fremdwährungen zu betrachten und müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert werden.

Grundsätzlich sind solche Währungen nur für die Vermögenssteuer relevant (Kursgewinne steuerfrei).

Sofern ein gewerbsmässiger Handel mit Kryptowährungen besteht, sind Gewinne als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar.

Der Nachweis des Vermögens in Kryptowährungen kann grundsätzlich mit einem Ausdruck des Jahresendbestandes der Wallet erbracht werden.

In der Kursliste  der eidgenössischen Steuerverwaltung  sind die Steuerwerte der wichtigsten Kryptowährungen (z. B. Bitcoin - BTC; Ethereum - ETH; Ripple - XRP; Litecoin - LTC) publiziert.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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