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Abzüge

Bei den Abzügen wird unterschieden zwischen Abzügen, welche von der Höhe des Einkommens abhängig sind und Abzügen, welche nicht von der Höhe des Einkommens abhängen. Es gibt zudem pauschale Abzüge sowie effektive Abzüge. Diese dürfen nicht kumuliert werden.

Die Sozialabzüge werden nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode bzw. der Steuerpflicht festgelegt (Stichtagsprinzip).

Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige auf Verlangen die geltend gemachten steuermindernden Tatsachen nachweisen. Bitte reichen Sie deshalb die im Beilagenverzeichnis aufgeführten Bescheinigungen und Aufstellungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein. Eine nachträgliche Einforderung von zusätzlichen Unterlagen durch die Steuerbehörden bleibt jedoch vorbehalten.

Detaillierte Informationen sowie notwendige Voraussetzungen etc. zu den möglichen Abzügen finden Sie in den Dokumenten unter Formulare und Merkblätter Abzüge. Bitte beachten Sie dazu auch die FAQ Abzüge.

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