Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Lehre/Studium

Gemäss Steuergesetzt muss die Steuererklärung jedes Jahr ausgefüllt werden. Auch wenn Sie sich derzeit im Studium oder in der Lehre befinden ist es wichtig, dass Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die provisorische Steuerrechnung Ihren neuen Einkommensverhältnissen anpassen lassen, sobald Sie Ihre Ausbildung beendet haben und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So können Sie hohe Nachsteuern und damit zusammenhängende Zinsen zu Ihren Lasten vorbeugen. Einerseits sollten Sie die Steuerrechnung für das laufende Jahr anpassen, andererseits jedoch auch das steuerbare Einkommen auf der provisorischen Rechnung im Folgejahr überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Beispiel

Sie beenden im August dieses Jahres Ihr Studium und beginnen noch im selben Jahr zu arbeiten. Die provisorische Rechnung für das laufende Jahr sowie für das Folgejahr sollten entsprechend angepasst werden, da diese noch auf den Einkommensverhältnissen während der Zeit des Studiums beruhen. Beginnen Sie jedoch erst im Folgejahr zu arbeiten, sollte lediglich die provisorische Rechnung für das Folgejahr angepasst werden. 

Stipendien Falls Sie für den Stipendien-Antrag einen Steuerausweis benötigen, können Sie diesen online bestellen.

Online-Formular Bestellung Dokumente und Duplikate

Stipendien müssen nicht versteuert werden, sofern die während der Ausbildung ausgerichteten Stipendien zusammen mit den übrigen Einkünften nicht mehr als die Ausbildungskosten und den notwendigen Lebensunterhalt decken.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

Fusszeile