Heirat/Registrierte Partnerschaft
Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft ab 1.1.2014
Bei Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft werden die Ehegatten bzw. die Partner und Partnerinnen rückwirkend per 1. Januar für das ganze Jahr gemeinsam besteuert. Für die Festsetzung des Steuertarifs und der Sozialabzüge sind die persönlichen Verhältnisse am Ende der Steuerperiode massgebend. Die gemeinsame Steuererklärung wird im darauf folgenden Jahr zugestellt.
Für die Bemessung der Steuer werden das gesamte während der Steuerperiode bzw. der Steuerpflicht erzielte Reineinkommen und das Reinvermögen per Ende Steuerperiode, ohne Rücksicht auf den Güterstand, zusammengerechnet.
Beispiel:
Heirat im Laufe des Jahres 20XX
Ab 1.1.20XX als Ehepaar gemeinsam steuerpflichtig. Die Steuererklärung 20XX muss gemeinsam eingereicht werden. Diese Steuererklärung wird im Jahr 20XX +1 ausgefüllt. Die Ehepartner erhalten eine gemeinsame Schlussrechnung für 20XX.