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Sicherstellung

Der Stadt Winterthur steht für die Grundstückgewinnsteuer während 3 Jahren ab vollzogener Handänderung ein gesetzliches Pfandrecht am veräusserten Grundstück zu. Der Erwerber kann deshalb vom Veräusserer eine Sicherstellung für die voraussichtliche Grundstückgewinnsteuer verlangen. In der Praxis erfolgt eine solche Sicherstellung meist dadurch, dass der Erwerber die vom Steueramt provisorisch berechnete Steuer in Anrechnung an den Kaufpreis direkt an das Steueramt (für Rechnung des Veräusserers) überweist.

Bei einem Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung ist zu beachten, dass beim Wegfall der Aufschubsvoraussetzungen eine Nachbesteuerung erfolgen wird. Auch für eine nachträglich erhobene Steuer besteht das genannte gesetzliche Pfandrecht. Eine weiterführende Sicherstellung ist bspw. durch Errichtung eines Sperrkontos oder einer Grundpfandverschreibung zulasten des Ersatzobjektes möglich.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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