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Gebietsfremde Arten

Neobiota, Biosicherheit, Neophyten, Gebietsfremde Arten

Neobiota sind gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten, die vom Menschen absichtlich oder unabsichtlich in einen Lebensraum eingeführt wurden, in dem sie natürlicherweise nicht vorkommen. Breiten sich die gebietsfremden Arten in der Natur stark aus, werden sie als invasiv bezeichnet. Invasive Neobiota gelten weltweit als eine der grössten Herausforderungen beim Schutz der Biodiversität.

Menschen in Schutzanzügen bekämpfen einen Bestand von blühendem Riesenbärenklau.
Bild Legende:
Riesenbärenklau kann starke Hautverbrennungen auslösen, die Arbeitenden müssen daher bei der Bekämpfung Schutzanzüge tragen. Foto: BD Kanton Zürich

In Europa werden Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) als Neobiota bezeichnet, die nach 1500 (Beginn des regelmässigen Schiffverkehrs zwischen Europa und Amerika) durch menschliche Aktivitäten eingeführt wurden. Die meisten dieser Arten sind in unserem Klima nicht überlebensfähig, einige finden aber hier geeignete Lebensbedingungen vor.

Von invasiven Neobiota spricht man, wenn sich gebietsfremde Arten übermässig stark ausbreiten. Neben der Verdrängung einheimischer Arten und gesundheitlichen Schäden bei Mensch und Tier, werden auch wirtschaftliche Schäden wie Ertragsausfälle und Schäden an Infrastruktur durch invasive Neobiota verursacht. 

Was tun?

Stadtgrün Winterthur bekämpft invasive Neobiota in den städtischen Parkanlagen und koordiniert ihre Eindämmung und Bekämpfung auf Stadtgebiet.

Zudem sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen, denn das allerwichtigste ist, dass gebietsfremde Organismen gar nicht erst in die Umwelt gelangen. Bitte halten Sie sich deshalb an die folgenden Regeln:

  • Bekämpfen Sie invasive Neophyten auf Ihrem Grundstück. Pflanzen Sie einheimische Arten im Garten und auf dem Balkon.
  • Reinigen Sie Boote, Sportartikel und -kleidung sowie alle weiteren Gegenstände, die mit dem Wasser in Berührung kommen, gründlich vor dem Wechsel in ein anderes Gewässer (auch innerhalb der Region). So reinigen Sie richtig
  • Kontrollieren Sie Ihr Gepäck und Postpakete aus dem Ausland auf blinde Passagiere und entsorgen Sie allfällige Insekten, Würmer oder Spinnen im Hauskehricht.
  • Kontrollieren Sie Erde, Wurzelballen und Blätter von eingekauften Pflanzen auf gebietsfremde Organismen und entsorgen Sie allfällige Insekten, Würmer oder Spinnen im Hauskehricht.
  • Bringen Sie keine Pflanzen, Samen oder anderes organisches Material aus dem Ausland in die Schweiz. Pack keine Risiken ein!
  • Es ist verboten, Haustiere auszusetzen.
  • Es ist verboten, Aquarienwasser in die Umwelt zu entleeren.
  • Melden Sie Verdachtsfälle von invasiven gebietsfremden Arten an die zuständigen kantonalen oder kommunalen Stellen.

Gesetzliche Grundlage: Freisetzungsverordnung

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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