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Wildtiere

Informationen zu Tierarten und Fördermassnahmen in Winterthur

Das Winterthurer Siedlungsgebiet, die Landwirtschaftsflächen und die Wälder sind Heimat zahlreicher Wildtiere. Die Stadt setzt sich für ein friedliches Miteinander von Mensch und Tier sowie den Schutz bedrohter Arten ein. Auf den Themenseiten finden Sie nähere Informationen zu einigen Tierarten und Massnahmen.

Rotfuchs
Bild Legende:
Rotfüchse bewohnen viele unterschiedliche Lebensräume: Wälder, Landwirtschaftsgebiete, Dörfer und Städte.

Einige einfache Regeln erleichtern ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Wildtieren:

1. Keine Wildtiere füttern.

Wildtiere sollten nicht gefüttert werden, denn verarbeitetes Futter kann die Tiere krank machen und zu verändertem Sozialverhalten und Konflikten führen. Das Füttern von Tauben, Raubtieren und Schalenwild ist gesetzlich verboten. Vor allem bei Tauben und Wasservögeln kann das Füttern auch zu einer Überpopulation führen, worunter andere Tierarten leiden. Das Füttern von Singvögeln im Winter ist ebenfalls nicht nötig, kann aber schöne Naturbeobachtungen erlauben und ist nicht schädlich, solange passendes Futter und saubere Vogelhäuschen verwendet werden. Wird ein Vogelhäuschen genutzt, bei dem Kot ins Futter gelangen kann, können am Häuschen gefährliche Krankheiten übertragen werden.

2. Abfälle korrekt entsorgen.

Littering schadet Wildtieren; sie können sich in Müllstücken verheddern, sich an scharfen Gegenständen verletzen oder versehentlich Plastik fressen. Arten wie Raben, Füchse oder Waschbären haben zudem gelernt, dass in menschlichen Abfällen noch viel Essbares zu finden ist. Dies verursacht aber nicht nur Unordnung und hygienische Probleme, die Tiere können sich bei der Futtersuche im menschlichen Müll auch ernsthaft verletzen oder krank werden. Es ist daher sehr wichtig, Abfälle korrekt zu entsorgen und in geschlossenen Behältern aufzubewahren. 

3. Konflikte zwischen Haus- und Wildtieren verringern.

Katzen sind mit Abstand die häufigsten Beutegreifer der Schweiz. Sie machen Jagd auf Vögel, Schmetterlinge, Frösche, Blindschleichen und viele weitere Kleintiere – darunter auch seltene und bedrohte Arten. Um die Katze bei der Jagd einzuschränken, können bunte Halskrausen, Glöckchen oder leuchtende Halsbänder eingesetzt werden. Für Hunde gilt vom 1. April bis am 31. Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Es ist illegal, seinen Hund wildern zu lassen. Es ist strikt verboten, Haustiere auszusetzen.

4. Rücksicht nehmen in der Freizeit.

Viele wertvolle Lebensräume von Tieren sind auch attraktiv für die Freizeitnutzung. Halten Sie sich beim Sporttreiben an die Regeln und nehmen Sie Rücksicht. Fahrradfahren, Biken und Reiten ist beispielsweise nur auf offiziellen Wegen erlaubt. Wer illegale Biketrails nutzt, macht sich strafbar.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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