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Gebäudebrüter

Was sind Gebäudebrüter

Bild Legende:
Mehlschwalbennest mit Kotbrett ©adrian.benko - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=230780

Gebäudebrütende Arten sind Tiere, welche als Kulturfolger an oder in den Gebäuden der Menschen einen Ersatzlebensraum gefunden haben. Besonders bei Gebäudebrütenden Vogelarten ist die Anzahl in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Deshalb sollte vor allem beim Umbau oder bei Renovationsarbeiten an Gebäuden ein besonderes Augenmerk auf den Schutz und die Förderung solcher Arten gelegt werden.

Gesetzlicher Schutz

Das kantonale Gesetz über Jagd und Vogelschutz definiert alle Vögel, welche nicht jagdbar sind, als geschützt. Die widerrechtliche und vorsätzliche Zerstörung der Nester geschützter Arten während der Brutzeit ist Strafbar. Ebenfalls strafbar ist die Störung des Brutgeschäftes geschützter Arten.

Die Fischerei- und Jagdverwaltung vom Kanton Zürich hat am 9. Juli 2018 eine Vollzugsempfehlung im Umgang mit standorttreuen Gebäudebrütern herausgegeben. Darin wird der Beginn der Brutzeit bei Gebäudebrütern mit dem ersten Anflug der Nester festgelegt.

Werden nach eintreffen der Vögel aus dem Winterquartier die Nester entfernt, oder wird der Anflug zum Nest nachträglich verhindert, gilt dies als Störung des Brutgeschäftes und ist strafbar.

Hier finden Sie die Übersichtskarte der Gebäudebrüter.

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