Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle der Feuerpolizei stellt sicher, dass Wärmetechnische Anlagen für Öl, Gas und Holz den Anforderungen von Brandschutz und Luftreinhaltung entsprechen.
Die Feuerungskontrolleure
- beraten Sie bei Belästigungen durch Emissionen von Feuerungsanlagen
- beantworten Ihre Fragen zu Wärmetechnischen Anlagen
Bewilligung und Abnahme von Wärmetechnischen Anlagen
Neue Heizungsanlagen sowie Erneuerungen (z. B. Heizkesselersatz) müssen von der Fachstelle Feuerungskontrolle bewilligt werden. Mit der Bewilligung werden die Auflagen verfügt, welche den Brandschutz und die Luftreinhaltung gewährleisten. Für Ihr Gesuch verwenden Sie das Formular der Gebäudeversicherung (GVZ) des Kantons Zürich.
Periodische Kontrollen für die Luftreinhaltung
Die Fachstelle Feuerungskontrolle überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzung bei Feuerungsanlagen gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes. Sie sorgt dafür, dass bestehende Anlagen saniert werden, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen. Die periodischen Kontrollen dürfen ausschliesslich durch Fachfirmen für Feuerungskontrollen ausgeführt werden, die vom AWEL zugelassen sind.
Regelmässige Reinigung durch Kaminfeger
Zur Vermeidung von Brandfällen, für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft und zum Schutz der Umwelt müssen Feuerungsanlagen regelmässig durch einen Kaminfeger gereinigt werden. Wie häufig gereinigt werden muss, gibt die entsprechende Weisung der Gebäudeversicherung (GVZ) vor. Die Reinigung darf nur von Kaminfegegeschäften durchgeführt werden, welche dazu die Bewilligung der GVZ besitzen.