Feuerpolizei
Brandschutz
Bei Neubauten, Umbauten und Umnutzungen legt die Feuerpolizei im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die Massnahmen für den Brandschutz und Blitzschutz fest. In bestehenden Gebäuden führt sie Kontrollen durch und sorgt dafür, dass Mängel behoben werden. Sie erteilt spezielle Bewilligungen für Lager von gefährlichen Stoffen.
Für Fragen im Brandschutz steht Ihnen der zuständige Brandschutzexperte zur Verfügung:
Gebietsaufteilung Brandschutzexperten
Grundlagen für den Vollzug
Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG) |
Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) |
Weisungen der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) |
Brandschutzvorschriften 2015 (BSV 2015) |
Feuerungskontrolle
Die Feuerungskontrolle koordiniert die Bewilligung von Feuerungsanlagen. Sie legt die Auflagen für die Luftreinhaltung und für den Brandschutz fest. Bei bestehenden Öl-, Gas- und Holzheizungen überwacht sie die periodischen Abgasmessungen und Kontrollen. Bei Bedarf leitet sie notwendige Massnahmen ein.
Für Fragen zu wärmetechnischen Anlagen stehen Ihnen die Feuerungskontrolleure zur Verfügung: Telefon +41 52 267 52 95