Brandschutz-Beratung
Für die Themenfelder im Brandschutz sind die Brandschutzexperten der Feuerpolizei zuständig.
Die Feuerpolizei
- prüft eingehende Baugesuche
- legt Brandschutzmassnahmen fest
- überwacht die Einhaltung der Auflagen
- führt gemäss Weisung der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) periodisch oder von Fall zu Fall feuerpolizeiliche Kontrollen durch
- kontrolliert Bauten und Anlagen, wenn brandschutztechnische Mängel bekannt sind oder vermutet werden, und verlangt die Behebung festgestellter Mängel (festgestellte Mängel sind in der von der Feuerpolizei angesetzten Frist zu beheben)
Qualitätssicherung im Brandschutz
Alle Neubauten sowie bauliche oder nutzungsbezogene Änderungen an Bauten und Anlagen werden in eine Qualitätssicherungsstufe eingeteilt, für die eine entsprechende Projektorganisation aufzubauen ist. Das Merkblatt Qualitätssicherung im Brandschutz gibt weitere Auskünfte.
Brandschutznachweis
Mit jedem Baugesuch ist ein Brandschutznachweis einzureichen, der zusammen mit den Baueingabeplänen Auskunft über die geplanten Brandschutzmassnahmen gibt.
Übereinstimmungserklärung
Nach Vollendung des Bauprojektes und vor der Abnahme durch die Feuerpolizei ist die Einhaltung sämtlicher Brandschutzmassnahmen mittels einer Übereinstimmungserklärung zu bestätigen.
Die aktuell gültigen Brandschutzvorschriften sind bei der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherer (VKF) abrufbar.