Antrag einreichen
Sie möchten einen Antrag auf Vornahme einer nachträglich ordentlichen Veranlagung ab Steuerperiode 2021 einreichen?
Ein Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung müssen Sie beim Kantonalen Steueramt Zürich elektronisch einreichen. Für die elektronische Einreichung steht Ihnen die Anwendung eQuest unter ZHServices zur Verfügung. Bei vorzeitiger Beendigung der Steuerpflicht (z.B. Wegzug ins Ausland) müssen Sie den Antrag bis spätestens zum Abmeldedatum eingereicht haben. In allen anderen Fällen müssen Sie den Antrag bis spätestens am 31. März des Folgejahres einreichen.