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FAQ Online-Steuererklärung

FAQ Online-Steuererklärung

Ja. Der Account gilt weiterhin.

Sie müssen sich wie letztes Jahr mit dem ZHservices-Account einloggen.

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11.

Für einen neuen Zugangscode wenden Sie sich bitte an die ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11.

Wenn Sie diesen Zugang wählen, dann können Sie die Steuererklärung nur mit dem Zugangscode und AHV-Nummer eröffnen und einreichen.

Die automatisch importierten Vorjahresdaten sind aber begrenzt im Vergleich zum ordentlichen ZHservices-Login mit der starken "2-Faktor-Authentisierung".

Nein, dazu braucht es einen neuen Zugangscode.

Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung digital auszufüllen und einzureichen. Das bietet folgende Vorteile: Import der Vorjahresdaten und somit weniger Aufwand beim Ausfüllen der nächsten Steuererklärung, überall verfügbar, verschlüsselte Übermittlung und Speicherung, weniger Papierverbrauch, Wegfall des Portos für Postversand, bessere Datenqualität und dadurch weniger Rückfragen an Sie.

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11

Für unsere Steuerrechnung bieten wir E-Bill an. Die anderen Dokumente werden weiterhin mittels physischem Postversand zugestellt.

Nein. Die Unterschrift entfällt lediglich für digital eingereichte Steuererklärungen.

Nein. Pro Position der Steuerklärung, welche eine Beilage verlangt, muss die zutreffende Beilage hochgeladen werden. Dies unterstützt eine speditive Bearbeitung Ihrer Steuererklärung.

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11.

Falls ihr Verdienst nicht im vereinfachten Abrechnungsverfahren bei der SVA abgerechnet wurde (in diesem Fall sind die Steuern bereits abgegolten), uploaden Sie eine Aufstellung der monatlich erhaltenen Zahlungsbestätigungen inkl. dem Total der erhaltenen Zahlungen. Bewahren Sie die Zahlungsbestätigungen auf.

Falls die einzelnen Belege tatsächlich zu umfangreich für einen Upload sind, erstellen Sie eine übersichtliche chronologische Liste oder verwenden Sie die Bauabrechnung oder die Erfolgsrechnung mit dem Kontoauszug für die Liegenschaftsunterhaltskosten, die Sie mittels Upload einreichen können. Das Veranlagungspersonal wird bei der Kontrolle entscheiden, welche detaillierten Belege zusätzlich nötig sind.

Beilagen können Sie nur elektronisch (Upload) einreichen.

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11.

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11.

Alle Belege der betreffenden Steuerperiode sind aufzubewahren, bis Sie die definitive Schlussrechnungen für Staats- und Gemeindesteuer und Direkte Bundessteuer erhalten haben und die Steuerperiode rechtskräftig abgeschlossen ist.

Alle Belege der betreffenden Steuerperiode sind aufzubewahren, bis Sie die definitive Schlussrechnungen für Staats- und Gemeindesteuer und Direkte Bundessteuer erhalten haben und die Steuerperiode rechtskräftig abgeschlossen ist.

Die physischen Belege sind nicht einzureichen da sie mit dem upload elektronisch zur Verfügung stehen. Bitte bewahren Sie die physischen Belege auf bis Sie die Schlussrechnungen der Staats- und Gemeindsteuer und Direkten Bundessteuer erhalten haben und die Steuerperiode rechtskräftig abgeschlossen ist.

Nein. Wir erhalten für die Bearbeitung Zugriff auf Ihre Steuererklärung.

Sie sehen nur, ob die Steuererklärung erfolgreich übermittelt worden ist.

Bis 5 Tage nach Freigabe Ihrer Steuererklärung, können Sie noch Mutationen vornehmen. 

Danach müssen Sie ein Rektifikat erstellen. Öffnen Sie Ihre eingereichte Steuerklärung. Gehen Sie auf der Startseite auf "Neue Steuererklärung erstellen" und erfassen Sie Ihre Ergänzung. Wenn Sie alles nachgetragen haben, müssen Sie Ihre Steuerklärung erneut einreichen (mit der Bezeichnung "Korrektur" bzw. "Rektifikat").

Falls Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei der ZHprivateTax-Hotline des Kantonalen Steueramtes Zürich: 0800 22 88 11

Übergeben Sie den Brief mit dem Zugangscode Ihrer Treuhänderin bzw. Ihrem Treuhänder. Damit ermächtigen Sie sie resp. ihn zum Ausfüllen Ihrer aktuellen Steuererklärung.

Rufen Sie uns an, wenn sie eine Kopie des Briefs benötigen. 

Falls Sie eine dauernde Generalvertretung für alle Steuerangelegenheiten bestimmen, ist uns eine unterzeichnete Vollmacht einzureichen.

Verwenden Sie jeweils die persönlichen Zugangscodes zum Ausfüllen der jeweiligen Steuererklärungen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Vertreterangaben immer identisch angeben.

Falls Sie gewerblich als Treuhänder oder Treuhänderin tätig sind, ermöglicht der Eintrag ins Treuhänder-Register einen direkten Upload der Steuerdeklarationen Ihrer Kundschaft aus Ihrer Treuhänder-Software.

Durch die elektronische Einreichung der Steuererklärung wird die Übermittlung der Daten wesentlich beschleunigt.

Die Kontrolle der Steuererklärung durch unser Veranlagungspersonal oder durch das des Kantonalen Steueramts dauert aufgrund der hohen Fallzahlen mehrere Monate, unabhängig davon ob sie online oder physisch eingereicht wurde. 

Ja, diese Variante steht noch zur Verfügung.

Bitte schicken Sie die Steuererklärung unterschrieben an Scan-Center Winterthur, 8403 Winterthur.

Private Tax ist eine offline Software, aber Sie können Ihr Private Tax File in die papierlose Steuererklärung ZHprivateTax als Vorjahresdaten importieren.

Die papierlose Steuererklärung ZHprivateTax beinhaltet kein ZHprivateTax-Light mehr. ZHprivateTax ist mindestens gleich schnell, wenn nicht schneller.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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