Zuzug aus einem anderen Kanton
Die Steuerpflicht in Winterthur beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Wir bitten Sie, die Höhe Ihrer provisorischen Rechnung zu prüfen und uns allfällige Änderungen mitzuteilen.