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Zuzug aus einem anderen Kanton

Zuzug aus einem anderen Kanton

Die Steuerpflicht in Winterthur beginnt rückwirkend auf den 1.1. des Zuzugsjahres. Es wird eine provisorische Steuerrechnung aufgrund der Angaben der bisherigen Wohngemeinde erstellt. Wir bitten Sie, die Höhe Ihrer provisorischen Rechnung zu prüfen und uns allfällige Änderungen mitzuteilen.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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