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E-Fristerstreckung

Fristen Steuererklärung Natürliche Personen

Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Mit dem untenstehenden Online-Formular können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.

  • Fristerstreckungsgesuche müssen bis zum 31. März eingereicht werden und werden längstens bis zum 30. November gewährt.
  • Verlängerungen von gewährten Fristen müssen vor deren Ablauf eingehen.
  • Bitte verwenden Sie die auf der Steuererklärung aufgedruckte AHV Nummer inkl. dazugehörendem Geburtsdatum. 
  • Telefonische Gesuche werden nicht akzeptiert. 
  • Eine Fristerstreckung muss jedes Jahr neu beantragt werden. 
  • Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.

Weitere Informationen.

Kontakt Steueramt

Zuständige Stelle

Steueramt Telefon +41 52 267 52 52

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