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Grundlagen der Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist keine Versicherung, sondern eine Unterstützung vom Staat. Jeder Kanton hat ein Gesetz für die Sozialhilfe. Der Kanton Zürich regelt mit dem Sozialhilfegesetz (SHG) und der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (SHV) die Sozialhilfe. Darin steht zum Beispiel, dass die wirtschaftliche Hilfe, also die finanzielle Unterstützung, nach den SKOS-Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) berechnet wird (§ 17 SHV). Weitere Vorgaben für die Sozialhilfe in Winterthur, legt die Sozialhilfebehörde fest. Informationen zur Sozialhilfebehörde finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Sozialberatung Telefon +41 52 267 56 34

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