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Rechnungsstelle Pflegefinanzierung

Die Kosten für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen setzen sich aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung zusammen. Die folgenden Informationen richten sich an Einrichtungen, die stationäre und ambulante Pflegeleistungen für Winterthurer Einwohnerinnen und Einwohner erbringen (Alters- und Pflegezentren, Spitex-Organisationen).

Die Kosten für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen setzen sich aus Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung zusammen. Die folgenden Informationen richten sich an Einrichtungen, die stationäre und ambulante Pflegeleistungen für Winterthurer Einwohnerinnen und Einwohner erbringen (Alters- und Pflegezentren, Spitex-Organisationen).

Bewohnerinnen und Bewohner von Alterszentren oder Kundinnen und Kunden von Spitex-Organisationen richten sich bei Fragen bitte direkt an ihr Heim oder ihre Spitex-Organisation. Weitere Informationen finden sich zudem auf der Webseite der kantonalen Gesundheitsdirektion.

Kosten für Unterkunft / Verpflegung und Betreuung

Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft / Verpflegung und Betreuung entstehen, sind den jeweiligen Bewohnenden direkt in Rechnung zu stellen. Sind die Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögenssituation nicht in der Lage, ihre individuellen Rechnungen zu bezahlen, haben sie allenfalls Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Zur Prüfung der Anspruchsberechtigung können Sie sich bei der Abteilung Zusatzleistungen zur AHV / IV melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Formulare auf diesen Seiten sind für die Abrechnung des Jahres 2023 gültig. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder wenn Sie noch Abrechnungsformulare für das Jahr 2022 brauchen.

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin Pflegefinanzierung
Brigitte Komminoth
Tel. +41 52 267 52 18

Sachbearbeiterin / Assistentin
Anne Bauer
Tel. +41 52 267 66 32

Anbieter von stationären Pflegeleistungen / Einrichtungen mit Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur
Anbieter von stationären Pflegeleistungen / Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Winterthur
Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen / Spitex-Organisationen mit Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Winterthur
Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen / Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Winterthur
Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen

Spezialfall: Ausserkommunale und ausserkantonale Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen / Ausserkommunale und ausserkantonale Spitex-Organisationen

Pikettentschädigung Hebammen

Weitere Informationen.

Kontakt

Pflegefinanzierung Telefon +41 52 267 52 18

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