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Stationäre Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung

Anbieter von stationären Pflegeleistungen / Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur

Für Heime ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur, die Leistungen für Winterthurer Bewohnerinnen und Bewohner erbringen, gilt folgendes Verfahren:

  • Der Kanton Zürich legt für die ungedeckten Pflegekosten das sogenannte Normdefizit fest. Dieses wird jährlich für jede einzelne Pflegestufe festgesetzt.
  • Pro Bewohnerin oder Bewohner können der Stadt Winterthur die effektiv ausgewiesenen ungedeckten Pflegekosten verrechnet werden, jedoch maximal ein Betrag in der Höhe des Normdefizits.
  • Zu den einzelnen Personen benötigen wir die Informationen gemäss Formular. Rechnungen ohne diese Informationen können wir nicht begleichen.
  • Es ist monatlich eine Sammelrechnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern, einzureichen.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die verschlüsselte E-Mail-Adresse pflegefinanzierung@win.ch.

Ihre Abrechnungen schicken Sie an: Departement Soziales, Departementssekretariat (PF), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Rechnungsstelle Pflegefinanzierung Telefon +41 52 267 52 18

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