Stationäre Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung
Anbieter von stationären Pflegeleistungen / Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur
Für Heime ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur, die Leistungen für Winterthurer Bewohnerinnen und Bewohner erbringen, gilt folgendes Verfahren:
- Der Kanton Zürich legt für die ungedeckten Pflegekosten das sogenannte Normdefizit fest. Dieses wird jährlich für jede einzelne Pflegestufe festgesetzt.
- Pro Bewohnerin oder Bewohner können der Stadt Winterthur die effektiv ausgewiesenen ungedeckten Pflegekosten verrechnet werden, jedoch maximal ein Betrag in der Höhe des Normdefizits.
- Zu den einzelnen Personen benötigen wir die Informationen gemäss Formular. Rechnungen ohne diese Informationen können wir nicht begleichen.
- Es ist monatlich eine Sammelrechnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern, einzureichen.
Titel | Typ | Grösse |
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Formular: Pflegekosten für stationäre Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung 2024 | 136.0 KB |
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die verschlüsselte E-Mail-Adresse pflegefinanzierung@win.ch.
Ihre Abrechnungen schicken Sie an: Departement Soziales, Departementssekretariat (PF), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.