Stationäre Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung
Anbieter von stationären Pflegeleistungen / Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur
Für Heime ohne Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur, die Leistungen für Winterthurer Bewohnerinnen und Bewohner erbringen, gilt folgendes Verfahren:
- Der Kanton Zürich legt für die ungedeckten Pflegekosten das sogenannte Normdefizit fest. Dieses wird jährlich für jede einzelne Pflegestufe festgesetzt.
- Pro Bewohnerin oder Bewohner können der Stadt Winterthur die effektiv ausgewiesenen ungedeckten Pflegekosten verrechnet werden, jedoch maximal ein Betrag in der Höhe des Normdefizits.
- Zu den einzelnen Personen werden die Informationen gemäss Formular benötigt. Rechnungen ohne diese Informationen können nicht beglichen werden.
- Es ist monatlich eine Sammelrechnung, aufgegliedert nach den einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern, einzureichen.
| Titel | Typ | Grösse |
|---|---|---|
| Formular: Pflegekosten für stationäre Einrichtungen ohne Leistungsvereinbarungen 2025 | 146.8 KB |
Bitte senden Sie das ausgefüllte Excel-Formular sowie Ihre QR-Rechnung an die verschlüsselte E-Mail-Adresse pflegefinanzierung@win.ch.




