Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen
Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen, die Pflegeleistungen für Winterthurer Einwohnerinnen und Einwohner erbringen, können der Stadt Winterthur pro Leistungsstunde in allen Leistungsarten die effektiven Restkosten, maximal jedoch die durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich jährlich festgelegten Normdefizite für selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen in Rechnung stellen.
Die Patientenbeteiligung von 7.65 Fr. muss abgezogen werden. Dies gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, für Fälle, bei denen für eine Klientin oder einen Klienten am gleichen Tag mehrere Leistungserbringer Pflegeleistungen erbringen – denn die Patientenbeteiligung von 7.65 Fr. pro Tag darf nur einmal in Rechnung gestellt werden –, sowie für Klientinnen und Klienten, die über die MV / IV / EO abgerechnet werden müssen etc. Wenn die Spitex Stadt Winterthur an der Pflege beteiligt ist, verrechnet sie der Klientin oder dem Klienten immer den Beitrag von 7.65 Fr.
Zu den einzelnen Personen benötigen wir die Informationen gemäss Formular. Rechnungen ohne diese Informationen können wir nicht begleichen.
Titel | Typ | Grösse |
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Formular: Selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen 2024 | 292.2 KB |
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die verschlüsselte E-Mail-Adresse pflegefinanzierung@win.ch.
Ihre Abrechnungen schicken Sie an: Departement Soziales, Departementssekretariat (PF), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.