Zusatzleistungen zur AHV / IV
Die Sozialen Dienste bleiben von Montag 23. Dezember 2024 bis Freitag 3. Januar 2025 geschlossen. Ab Montag 6. Januar 2025 sind wir gerne wieder für sie da.
Neuer Standort
Ab sofort empfangen wir Sie am Schalter am neuen Standort: Schützenstrasse 3, 4. Obergeschoss, 8403 Winterthur.
Die Postadresse bleibt wie gehabt: Pionierstrasse 5, 8403 Winterthur
Mitarbeitende stehen Ihnen von Montag bis Freitag während der Schalteröffnungszeiten auch telefonisch und per Mail zur Verfügung:
052 267 64 84, zusatzleistungen@win.ch
AHV/IV-Berechtigte mit Wohnsitz in Winterthur haben unter Umständen Anspruch auf bedarfsabhängige Zusatzleistungen zur ihrer Rente. Die Zusatzleistungen zur AHV/IV stellen sicher, dass AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner ohne materielle Existenzängste leben können.
In Winterthur umfassen die Zusatzleistungen zur AHV/IV
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht
- Gemeindezuschüsse nach kommunalen Recht
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Wenn die Bedingungen über die Wohnsitzdauer erfüllt sind, beteiligen sich bedarfsabhängig der Bund, der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur an den Leistungen.
Reicht Ihre AHV-Rente oder IV-Rente nicht zum Leben?