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Zusatzleistungen zur AHV / IV

AHV/IV-Berechtigte mit Wohnsitz in Winterthur haben unter Umständen Anspruch auf bedarfsabhängige Zusatzleistungen zur ihrer Rente. Die Zusatzleistungen zur AHV/IV stellen sicher, dass AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner ohne materielle Existenzängste leben können, prüfen ihren Anspruch und berechnen die Sozialleistung.

Mitarbeitende stehen Ihnen von Montag bis Freitag während der Schalteröffnungszeiten auch telefonisch und per Mail zur Verfügung:
052 267 64 84, zusatzleistungen@win.ch

AHV/IV-Berechtigte mit Wohnsitz in Winterthur haben unter Umständen Anspruch auf bedarfsabhängige Zusatzleistungen zur ihrer Rente. Die Zusatzleistungen zur AHV/IV stellen sicher, dass AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner ohne materielle Existenzängste leben können.

In Winterthur umfassen die Zusatzleistungen zur AHV/IV 

  • Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
  • Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht
  • Gemeindezuschüsse nach kommunalen Recht

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Wenn die Bedingungen über die Wohnsitzdauer erfüllt sind, beteiligen sich bedarfsabhängig der Bund, der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur an den Leistungen.

Reicht Ihre AHV-Rente oder IV-Rente nicht zum Leben?

 

Weitere Informationen.

Kontakt

Zusatzleistungen zur AHV / IV Telefon +41 52 267 64 84

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