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Zusatzleistungen zur AHV / IV

Reicht Ihre AHV-Rente oder IV-Rente nicht zum Leben?

Oftmals reichen die Renten der AHV, der IV oder der Hinterbliebenen und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Zusatzleistungen helfen, den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Menschen mit Behinderung zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen.

In Winterthur umfassen die Zusatzleistungen zur AHV/IV

  • Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht
  • Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht
  • Gemeindezuschüsse nach dem kommunalen Recht.

Anmeldung zu Zusatzleistungen zur AHV/IV

Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zur Anmeldung berechtigt sind auch Angehörige, die sich den Betroffenen gegenüber besonders verpflichtet fühlen.

Das Anmeldeformular bitte vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit Kopien aller erforderlichen Unterlagen und Belege per Post senden an:

Zusatzleistungen zur AHV/IV, Pionierstrasse 5, 8403 Winterthur

Bitte beachten Sie: Als definitives Anmeldedatum gilt der Monat, in welchem das Anmeldeformular bei der Durchführungsstelle Winterthur eintrifft.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie auch bei folgenden Organisationen:

Pro Senectute Kanton Zürich

Pro Infirmis Kanton Zürich

Weitere Informationen.

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