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Spitex-Organisationen mit Leistungsvereinbarung

Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen / Spitex-Organisation mit Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur

Die Stadt Winterthur hat mit verschiedenen Spitex-Organisationen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sind berechtigt, der Stadt die vereinbarten Restkosten in Rechnung zu stellen.

Die Patientenbeteiligung von 7.65 Fr. muss abgezogen werden. Dies gilt nicht für Klientinnen und Klienten unter 18 Jahren, für Fälle, bei denen für eine Klientin oder einen Klienten am gleichen Tag mehrere Leistungserbringer Pflegeleistungen erbringen – denn die Patientenbeteiligung von 7.65 Fr. darf nur einmal in pro Tag in Rechnung gestellt werden –, sowie für Klientinnen und Klienten, die über die MV / IV / EO abgerechnet werden müssen etc. Wenn die Spitex Stadt Winterthur an der Pflege beteiligt ist, verrechnet sie der Klientin oder dem Klienten den Beitrag von 7.65 Fr.

Zur Abrechnung mit der Stadt ist folgendes Formular zu verwenden:

Wichtige Neuerung ab dem 1. Januar 2026: Der Kanton Zürich führt ein separates Normdefizit für KLV C-Leistungen (Grundpflege) von pflegenden Angehörigen ein. Spitex-Institutionen mit Betriebsbewilligung im Kanton Zürich sind ab 2026 verpflichtet, die Grundpflege, welche durch pflegende Angehörige erbracht wird, bei der Rechnungsstellung separat auszuweisen. Bitte erfassen Sie diese Leistungen im Abrechnungsformular als «KLV C AP». Weitere Details finden Sie in folgendem Schreiben: Link auf Brief (PDF)

Bitte senden Sie das ausgefüllte Excel-Formular sowie Ihre QR-Rechnung an die verschlüsselte E-Mail-Adresse pflegefinanzierung@win.ch.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Rechnungsstelle Pflegefinanzierung Telefon +41 52 267 52 18

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