Spitex-Organisationen mit Leistungsvereinbarung
Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen / Spitex-Organisation mit Leistungsvereinbarung mit der Stadt Winterthur
Die Stadt Winterthur hat mit verschiedenen Spitex-Organisationen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sind berechtigt, der Stadt die vereinbarten Restkosten in Rechnung zu stellen.
Die Patientenbeteiligung von 7.65 Fr. muss abgezogen werden. Dies gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren, für Fälle, bei denen für eine Klientin oder einen Klienten am gleichen Tag mehrere Leistungserbringen Pflegeleistungen erbringen – denn die Patientenbeteiligung von 7.65 Fr. pro Tag darf nur einmal in Rechnung gestellt werden –, sowie für Klientinnen und Klienten, die über die MV / IV / EO abgerechnet werden müssen etc. Wenn die Spitex Stadt Winterthur an der Pflege beteiligt ist, verrechnet sie der Klientin oder dem Klienten immer den Beitrag von 7.65 Fr.
Zur Abrechnung mit der Stadt ist folgendes Formular zu verwenden:
Titel | Typ | Grösse |
---|---|---|
Formular: Spitex-Organisationen mit Leistungsvereinbarung 2024 | 1.6 MB |
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die verschlüsselte E-Mail-Adresse pflegefinanzierung@win.ch.
Ihre Abrechnung schicken Sie an: Departement Soziales, Departementssekretariat (PF), Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Wenn verschiedene Spitex-Organisationen Leistungen für die gleiche Patientin oder den gleichen Patienten erbringen (Bsp. Onko-Spitex zusammen mit Spitex Stadt Winterthur) ist die Eigenbeteiligung (max. 7.65 Fr. pro Tag) nur einmal durch die städtische Spitex Stadt Winterthur einzufordern.