Schulzahnärztlicher Dienst
Der Schulzahnärztliche Dienst (SZD) ist für die Schulzahnpflege gemäss dem kantonalem Gesundheitsgesetz zuständig.
Zur Erfüllung der Aufgaben betreibt die Stadt Winterthur eine Schulzahnklinik und arbeitet mit Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzten zusammen.
Alle Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler bis zur Sekundarstufe werden einmal jährlich untersucht. Diese obligatorische zahnärztliche Untersuchung erfolgt im Klassenverband und ist für die Erziehungsberechtigten kostenlos. In der 3. Sekundarklasse erfolgt die Kontrolle mit einem Gutschein bei einer Privatzahnärztin oder einem Privatzahnarzt.
Auf Wunsch werden die nötigen Behandlungen durchgeführt. Die Kosten tragen grundsätzlich die Eltern. Bei geringem Einkommen kann beim SZD ein Gesuch für städtische Beiträge gestellt werden.
Die Schulzahnpflege-Instruktorinnen vermitteln in den Kindergarten- und Schulklassen vorbeugende Massnahmen zur Zahngesundheit und allgemeinen Gesundheitsförderung.
Das Sekretariat beantwortet gerne Fragen rund um den Schulzahnärztlichen Dienst.
Titel | Typ |
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Verordnung über die Schulzahnpflege der Stadt Winterthur | |
Beitragsreglement für die Schulzahnpflege |