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Verzicht auf Schulzahnärztliche Untersuchung

Eine jährliche Untersuchung bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin ist für jedes Kind obligatorisch. Eltern können diese aber auch durch den privaten Zahnarzt/die private Zahnärztin durchführen lassen. 

In diesem Fall benötigt der Schulzahnärztliche Dienst eine Bestätigung des privaten Zahnarztes/der privaten Zahnärztin.

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