Bei der Volksabstimmung vom 30. November 2025 kommt erstmals eine Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit zum Einsatz (Medienmitteilung Kanton Zürich). Die Funktionsweise der Schablone ist auf der kantonalen Webseite detailliert beschrieben. Bitte beachten Sie die beiden folgenden Punkte:
- Die Abstimmungsschablone kann vorerst nur für eidgenössische Abstimmungsvorlagen verwendet werden.
- Die eidgenössischen Stimmzettel sind neu in der linken oberen Ecke zugeschnitten, damit Nutzende die Stimmzettel korrekt in die Schablone einlegen können.
- Der Vertrieb der Schablone an betroffene Personen läuft ausschliesslich über den Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND).
- Betroffene Personen können sie kostenlos beim SZBLIND bestellen.