Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030
Wahlen sind entscheidend.
Erneuerungswahlen sind Wahlen, die nach einer gesetzlich festgelegten Amtszeit stattfinden. Sie geben Ihnen die Gelegenheit, die bisherige politische Ausrichtung zu überdenken und gegebenenfalls Veränderungen in Betracht zu ziehen. Ausserdem entscheiden Sie, ob die amtierenden Personen weiterhin im Amt bleiben oder ob neue Personen an ihre Stelle treten.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der 60 Mitglieder des Stadtparlaments endet am 29. Dezember 2025, um 16:00 Uhr.
Das Vorverfahren für die Erneuerungswahlen des Stadtrats und des Stadtpräsidiums sowie der Schulpflege ist abgeschlossen.
- Erneuerungswahl des Stadtrats und Stadtpräsidiums: Übersicht über die Kandidat:innen
- Erneuerungswahl der Schulpflege: Übersicht über die Kandidat:innen
Diese Personen werden auf dem offiziellen Beiblatt publiziert, das den Stimmberechtigten mit dem Versand der Wahl- und Stimmunterlagen in der Woche vom 9. bis 14. Februar 2026 zugestellt wird.
Die Stimmberechtigten können auch Personen wählen, die nicht auf dem Beiblatt stehen. Die Personen, die Sie wählen, müssen stimmberechtigt sein und in der Stadt Winterthur ihren politischen Wohnsitz haben.
Nach Abschluss des Vorverfahrens sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
- Ergebnis der Erneuerungswahlen der Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamten (Stadtamtsfrauen und Stadtammänner) für die Betreibungs- bzw. Stadtammannkreise Winterthur-Stadt, Oberwinterthur und Winterthur-Wülflingen
- Ergebnis der Erneuerungswahlen der Notarinnen und Notare für die Notariatskreise Winterthur-Altstadt und Oberwinterthur-Winterthur
Mit Beschluss vom 5. März 2025 hat der Stadtrat die Termine für die kommunalen Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026-2030 festgelegt und am 24. September 2025 die formellen Wahlanordnungen verabschiedet.
| Kommunale Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Stadtparlament | 4 Jahre | 8. März 2026 | 13. Februar 2022 |
| Mitglieder des Stadtrats und Stadtpräsidium | 4 Jahre | 8. März 2026 | 13. Februar 2022 |
| Mitglieder der Schulpflege (teilamtlich 50%) |
4 Jahre | 8. März 2026 | 13. Februar 2022 |
| Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte | 4 Jahre | 8. März 2026 | 13. Februar 2022 |
| Friedensrichterinnen und Friedensrichter |
6 Jahre | 2027 (Termin noch nicht festgelegt) |
7. März 2021 |
| Kantonale Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Notarinnen und Notare | 4 Jahre | 8. März 2026 | 13. Februar 2022 |
| Kirchliche Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Kirchenpflegen reformierte Kirchgemeinde |
4 Jahre |
2026 |
15. Mai 2022 |
| Mitglieder Röm.-kath. Synode Kanton Zürich | 4 Jahre | 2027 (Termin noch nicht festgelegt) |
12. März 2023 |
Gemäss § 32, § 39 lit. c, § 44 und § 40 lit. a Ziffern 1 bis 3 und lit. c Ziffer 3 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR), § 23 Abs. 1 lit. e und f der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich (VPR) und Art. 8 Gemeindeordnung (GO) wählen die Stimmberechtigten an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer:
| Amtsdauer | |
| Nationalrat, Ständerat | 4 Jahre |
| Kantonsrat, Regierungsrat | 4 Jahre |
| Bezirksbehörden sowie Staats- anwältinnen und Staatsanwälte |
4 Jahre |
| Bezirksgerichte | 6 Jahre |
| Notarinnen und Notare | 4 Jahre |
| Gemeindebehörden, Gemeindeparlament |
4 Jahre |
| Friedensrichterinnen und Friedensrichter |
6 Jahre |




