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Schulpflege (teilamtliche Mitglieder)

Die Schulpflege der Stadt Winterthur besteht aus sechs teilamtlich tätigen Mitgliedern (je 50 Prozent) und einem Mitglied des Stadtrats als Schulpräsidentin oder Schulpräsident. 

Mit Beschluss vom 24. September 2025 hat der Stadtrat die formelle Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der sechs teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege für die Amtsdauer 2026-2030 verabschiedet. Die Wahl wird am 8. März 2026 durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. Mai 2026 statt.

Nach Abschluss des Vorverfahrens stehen die definitiven Wahlvorschläge fest. Diese werden auf dem Beiblatt veröffentlicht, das den Stimmberechtigten mit den offiziellen Wahlunterlagen zugestellt wird.

Es können auch Personen gewählt werden, die nicht auf dem Beiblatt stehen. Diese Personen müssen stimmberechtigt sein und in der Stadt Winterthur ihren politischen Wohnsitz haben.

Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 9. bis 14. Februar 2026.

Nach Ablauf der zweiten Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen für die Erneuerungswahl der sechs teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege der Stadt Winterthur (jeweils zu einem Pensum von 50 Prozent)für die Amtsdauer 2026–2030 liegen folgende offiziellen Wahlvorschläge vor:

  • Graf Anna, 1975, Schulleiterin, Winterthur, FDP.Die Liberalen (FDP); bisher
  • Graf Marco, 1983, KMU-Unternehmer, Mechaniker, Stadel (Winterthur), Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Gölz Barbara, 1965, lic. phil. I EMBA UZH, Arbeits- und Organisationspsychologin, Unternehmerin, Winterthur, FDP.Die Liberalen (FDP)
  • Hugelshofer Andrea, 1972, Dipl. Psych. FH, Winterthur, Sozialdemokratische Partei (SP)
  • Huizinga Barbara, 1980, Pflegefachfrau HF, ehem. Parlamentspräsidentin, Winterthur, Evangelische Volkspartei (EVP)
  • Hürlimann Karin, 1965, Schulleiterin, Primarlehrerin, Winterthur, Grünliberale Partei (GLP); bisher
  • Lanz Christoph, 1971, Schulleiter, Winterthur, Sozialdemokratische Partei (SP); bisher
  • Marchand Viviane, 1989, Dipl. Pflegefachfrau Psychiatrie, Schulpflegemitglied, Stadel (Winterthur), Alternative Linke (AL); bisher
  • Vogel Monika, 1967, Sekundarlehrerin, Winterthur, Die Mitte (Mitte)

Als teilamtliches Mitglied der Schulpflege ist wählbar, wer stimmberechtigt ist und in der Stadt Winterthur politischen Wohnsitz hat (§ 23 Abs. 2 GPR sowie Art. 6 Abs. 2 GO).

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 10. Mai 2026 durchgeführt.

Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang (§ 84 a Abs. 1 GPR). Dabei können bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 18. März 2026, 16:00 Uhr, bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84 a Abs. 2 GPR).

Da mehr Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.

Auf dem Beiblatt werden die definitiv vorgeschlagenen Kandidierenden jeweils in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt und die Namen der bis­herigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber mit dem Zusatz «bisher» ergänzt (§ 61 Abs. 2 GPR).

Es können auch Personen gewählt werden, die nicht auf dem Beiblatt stehen. Diese Personen müssen stimmberechtigt sein und in der Stadt Winterthur ihren politischen Wohnsitz haben.

Das Amt als Mitglied der Schulpflege ist unvereinbar mit einer Anstellung als Schulleitung oder Lehrperson im Schulwesen der Stadt Winterthur sowie als Angestellte oder Angestellter des für den Schulbereich zuständigen Departements.

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