Notarinnen und Notare
Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Notarinnen und Notare für die Amtsdauer 2026–2030 am 8. März 2026 statt.
Die Notariate sind kantonale Stellen. In der Stadt Winterthur gibt es drei Notariate, Grundbuch- und Konkursämter: Winterthur-Altstadt, Oberwinterthur-Winterthur und Wülflingen-Winterthur. Die Erneuerungswahl der Notarinnen und Notare erfolgt alle vier Jahre durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der entsprechenden Wahlkreise.
Die formelle Wahlanordnung eröffnet das Wahlprozedere und wird vom Stadtrat Ende September 2025 mit einem separaten Beschluss einschliesslich den offiziellen Wahlvorschlagsformularen verabschiedet.
Bei Mehrheitswahlen wird gemäss § 48 GPR ein Vorverfahren nach §§ 49–53 GPR durchgeführt. Dieses wird von der wahlleitenden Behörde zusammen mit der Wahlanordnung ausgelöst.
- Mit der Anordnung der Wahl wird eine Frist von 40 Tagen angesetzt, innert der Wahlvorschläge eingereicht werden können.
- Nach Ablauf der 40-tägigen Frist werden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht.
- Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich (§ 23 Abs. 1 GPR), die über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss §§ 8 und 10 des Notariatsgesetzes (NotG) verfügen.
Das Wahlfähigkeitszeugnis gemäss §§ 8 und 10 NotG ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Die Notariate sind kantonale Stellen. Als Mitglied eines Organs des Kantons oder des Bezirks ist wählbar, wer im Kanton politischen Wohnsitz hat (§ 23 Abs. 1 GPR).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Notariatskreises unterzeichnet sein.
Diese Regelung gilt auch für amtierende Personen, die für eine Wiederwahl kandidieren.
Stimmberechtigte dürfen nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und können ihre Unterzeichnung nicht zurückziehen (§ 51 Abs. 2 GPR).
Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. Mai 2026 statt, wenn ein zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Stadtrats, des Stadtpräsidiums oder die Schulpflege durchgeführt wird. Ansonsten wird der zweite Wahlgang am 14. Juni 2026 durchgeführt.
Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel unter Beilage eines Beiblatts verwendet.
Gemäss § 45 Abs. 4 GPR gilt bei Organen mit einem Mitglied die Ersatzwahl als Erneuerungswahl, wenn sie weniger als sechs Monate vor Beginn des Wahljahres stattfindet.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 9. Juli 2025 (Beschluss-Nr. 2025/350) Simeon Bertschinger als Notar für den Notariatskreis Wülflingen-Winterthur (umfassend die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen und Seuzach sowie die Stadtkreise Töss, Veltheim und Wülflingen) für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 und die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 11. August 2025 von dieser Wahl Kenntnis genommen und den Amtsantritt von Herrn Bertschinger auf den 1. November 2025 festgesetzt
Im Rahmen der Erneuerungswahlen vom 8. März 2026 sind somit die Notarinnen und Notare der folgenden Notariatskreise für die Amtsdauer 2026-2030 zu wählen:
- Notariatskreis Winterthur-Altstadt (umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt und Mattenbach)
- Notariatskreis Oberwinterthur-Winterthur (umfassend die Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a.d.Th., Rickenbach und Wiesendangen sowie von Winterthur die Stadtkreise Oberwinterthur und Seen)