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Notarinnen und Notare

In der Stadt Winterthur gibt es drei Notariatskreise: Winterthur-Altstadt, Oberwinterthur-Winterthur und Wülflingen-Winterthur. Die Notariate sind kantonale Stellen.

Mit Beschluss vom 24. September 2025 hat der Stadtrat die formelle Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Notarinnen und Notare für die Amtsdauer 2026–2030 verabschiedet. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt.

Die amtliche Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge erfolgte am 21. November 2025.

Am 28. November 2025 endete um 16:00 Uhr die Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen.

1. Auf die Wahlanordnung vom 24. September 2025 für die Erneuerungswahl der Notarinnen und Notare der Notariatskreise Winterthur-Altstadt und Oberwinterthur-Winterthur für die Amtsdauer 2026–2030, veröffentlicht am 3. Oktober 2025, sind fristgemäss folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

  • Notariatskreis Winterthur-Altstadt (umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt und Mattenbach):
    Mäder David, 1992, Notar, Zürich, parteilos; bisher.

  • Notariatskreis Oberwinterthur-Winterthur (umfassend die Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a.d.Th., Rickenbach und Wiesendangen sowie von Winterthur die Stadtkreise Oberwinterthur und Seen):
    Schmuki, Martin, 1966, Notar, Uhwiesen, Die Mitte; bisher.

2. Diese Vorschläge können innert einer Frist von 7 Tagen, das heisst bis am Freitag, 28. November 2025, 16:00 Uhr, geändert oder zurückgezogen werden. Innert derselben Frist können weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im betreffenden Notariatskreis unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss §§ 8 und 10 des Notariatsgesetzes (NotG) verfügt. Eine Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

3. Neue Wahlvorschläge sind im Original mit einer Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses einzureichen bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur bezogen werden (E-Mail: abstimmungen@win.ch, Tel. 052 267 51 13 oder Download im Internet unter «Wahlen und Abstimmungen»).

Liegt nach Abschluss des Vorverfahrens nur ein Wahlvorschlag für eine Person im betreffenden Betreibungs- bzw. Stadtammannkreis vor und stimmt die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein, wird diese Person in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.

Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. Mai 2026 statt, wenn ein zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Stadtrats, des Stadtpräsidiums oder die Schulpflege durchgeführt wird.

Ansonsten wird der zweite Wahlgang am 14. Juni 2026 durchgeführt.

Für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 10. Mai 2026 können bis am 18. März 2026, 16:00 Uhr, bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel unter Beilage eines Beiblatts verwendet.

Weitere Informationen.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 9. Juli 2025 (Beschluss-Nr. 2025/350) Simeon Bertschinger als Notar für den Notariatskreis Wülflingen-Winterthur (umfassend die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen und Seuzach sowie die Stadtkreise Töss, Veltheim und Wülflingen) für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 und gestützt auf § 45 Abs. 4 GPR für die neue Amtsdauer 2026–2030 in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 11. August 2025 von dieser Wahl Kenntnis genommen und den Amtsantritt von Herrn Bertschinger auf den 1. November 2025 festgesetzt.

Demnach ist die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026-2030 noch für die Notariatskreise Winterthur-Altstadt (umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt und Mattenbach) und Oberwinterthur-Winterthur (umfassend die Gemeinden Altikon, Dinhard, Ellikon a.d.Th., Rickenbach und Wiesendangen sowie von Winterthur die Stadtkreise Oberwinterthur und Seen) durchzuführen.

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