Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamten (Stadtamtsfrauen und Stadtammänner)
Die Stadt Winterthur ist in drei Betreibungs- bzw. Stadtammannamtskreise aufgeteilt: Winterthur-Stadt (umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt, Seen, Töss und Mattenbach sowie die Gemeinde Brütten), Oberwinterthur (umfassend den Stadtkreis Oberwinterthur) und Winterthur-Wülflingen (umfassend die Stadtkreise Veltheim und Wülflingen).
Mit Beschluss vom 24. September 2025 hat der Stadtrat die formelle Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamten (Stadtamtsfrauen und Stadtammänner) für die Amtsdauer 2026–2030 verabschiedet. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt.
Die amtliche Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge erfolgte am 21. November 2025.
Am 28. November 2025 endete um 16:00 Uhr die Frist zur Einreichung, Änderung oder zum Rückzug von Wahlvorschlägen.
1. Auf die Wahlanordnung vom 24. September 2025 für die Erneuerungswahl der Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamten (Stadtamtsfrauen und Stadtammänner) für die Betreibungs- bzw. Stadtammannkreise Winterthur-Stadt, Oberwinterthur und Winterthur-Wülflingen für die Amtsdauer 2026–2030, veröffentlicht am 3. Oktober 2025, sind fristgemäss folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
- Betreibungs- bzw. Stadtammannkreis Winterthur-Stadt (umfassend die Stadtkreise Winterthur-Stadt, Seen, Töss und Mattenbach sowie die Gemeinde Brütten):
Pfitzenmayer Oliver, 1966, Stadtammann, Kollbrunn, parteilos; bisher.
- Betreibungs- bzw. Stadtammannkreis Oberwinterthur (umfassend den Stadtkreis Oberwinterthur):
Hubacher Patrick, 1977, Betreibungsbeamter, Winterthur, parteilos; bisher.
- Betreibungs- bzw. Stadtammannkreis Winterthur- Wülflingen (umfassend die Stadtkreise Veltheim und Wülflingen):
Meier Patrick, 1974, Stadtammann, Sennhof, Schweizerische Volkspartei (SVP); bisher.
2. Diese Vorschläge können innert einer Frist von 7 Tagen, das heisst bis am Freitag, 28. November 2025, 16:00 Uhr, geändert oder zurückgezogen werden. Innert derselben Frist können weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im betreffenden Betreibungs- bzw. Stadtammannkreis unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 11 EG SchKG verfügt. Eine Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
3. Neue Wahlvorschläge sind im Original mit einer Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses einzureichen bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur bezogen werden (E-Mail: abstimmungen@win.ch, Tel. 052 267 51 13 oder Download im Internet unter «Wahlen und Abstimmungen»).
Als Betreibungsbeamtin oder als Betreibungsbeamter (Stadtamtsfrau oder Stadtammann) wählbar sind gemäss § 9 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) alle stimmberechtigten Personen, die über ein Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 11 EG SchKG verfügen.
Liegt nach Abschluss des Vorverfahrens nur ein Wahlvorschlag für eine Person im betreffenden Betreibungs- bzw. Stadtammannkreis vor und stimmt die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person überein, wird diese Person in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.
Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet der erste Wahlgang am 8. März 2026 statt.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. Mai 2026 statt, wenn ein zweiter Wahlgang für die Erneuerungswahlen des Stadtrats, des Stadtpräsidiums oder die Schulpflege durchgeführt wird.
Ansonsten wird der zweite Wahlgang am 14. Juni 2026 durchgeführt.
Für einen allfälligen zweiten Wahlgang am 10. Mai 2026 können bis am 18. März 2026, 16:00 Uhr, bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.




