Erneuerungswahlen evang.-ref. Kirchenpflegen für die Amtsdauer 2026–2030
Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf Sonntag, den 14. Juni 2026, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 27. September 2026, durchgeführt.
Auf die Wahlanordnung des Verbandsvorstands des evangelisch-reformierten Stadtverbandes Winterthur vom 7. April 2025 und 15. Dezember 2025 für die Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2026–2030, veröffentlicht am 13. Februar 2026, sind fristgemäss die nachfolgend in der Datei aufgeführten Wahlvorschläge eingereicht worden.
Übersicht: Vorläufige Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen
| Typ | Titel |
|---|---|
| 20260402_Übersicht_Vorläufige Wahlvorschläge_ErnWahl_Kirchenpflegen.pdf |
Diese Vorschläge können innert einer Frist von 7 Tagen, das heisst bis am Donnerstag, 9. April 2026, 16:00 Uhr,geändert oder zurückgezogen werden. Innert derselben Frist können weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der jeweiligen Kirchgemeinde unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden.
Neue Wahlvorschläge sind im Original einzureichen bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur. Wahlvorschlagsformulare können bei der Stadtkanzlei Winterthur bezogen werden (E-Mail: abstimmungen@win.ch, Tel.: +41 52 267 51 13 oder Download im Internet unter «Wahlen und Abstimmungen»).
Wahlanordnung
| Typ | Titel |
|---|---|
| 20260614_Wahlanordnung_Erneuerungswahlen_Evang.-ref. Kirchenpflegen Stadt Winterthur.pdf |




