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Erneuerungswahlen evang.-ref. Kirchenpflegen für die Amtsdauer 2026–2030

Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf Sonntag, den 14. Juni 2026, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 27. September 2026, durchgeführt.

Änderung der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Wülflingen (gültig seit dem 7. Mai 2026)

Seit der Festsetzung der Erneuerungswahlen der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen der Stadt Winterthur durch den Verbandsvorstand des evangelisch-reformierten Stadtverbandes Winterthur am 15. Dezember 2025 hat sich die Rechtslage insofern geändert, als die Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Winterthur Wülflingen für die Kirchenpflege neu 7 Mitglieder vorsieht (bisher 9).

Für die Erneuerungswahl 2026 gilt deshalb folgende Übergangsbestimmung:

  • Werden im ersten Wahlgang der Erneuerungswahl vom 14. Juni 2026 höchstens 7 Mitglieder gewählt, wird am 27. September 2026 kein zweiter Wahlgang durchgeführt.
  • Übersteigt die Zahl der Mitglieder der Kirchenpflege der Kirchgemeinde Wülflingen die in Art. 16 Abs. 1 der Kirchgemeindeordnung der Kirchgemeinde Wülflingen festgelegte Zahl von 7 Mitgliedern, bleibt sie vorläufig unverändert.
  • Ersatzwahlen finden nicht statt, bis die Mitgliederzahl auf 7 gesunken ist.

Übersicht: Definitive Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen

Übersicht: Definitive Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflegen
Typ Titel
20260410_Übersicht_Definitive Wahlvorschläge_ErnWahl_Kirchenpflegen.pdf

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