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Künftiger Urnengang

Ausblick weiterer Urnengang

In der Stadt Winterthur wird am 24. November 2024 über vier eidgenössische und vier städtische Vorlagen abgestimmt. Auf kantonaler Ebene werden den Stimmberechtigten keine Vorlagen unterbreitet.

Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 28. Oktober bis 2. November 2024.

Städtische Vorlagen

  • Städtische Vorlage «Übernahme des Museumspersonals durch den Kunstverein», Verpflichtungskredit von 4,75 Millionen Franken jährlich wiederkehrend
  • Städtische Vorlage «Zweites öffentliches Hallenbad: Betriebsbeitrag und Miete», Verpflichtungskredit von 2,9 Millionen Franken jährlich wiederkehrend
  • Städtische Volksinitiative «Ja zur freien und günstigen Stromwahl»
  • Städtische Volksinitiative «Wohnen für alle»

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
  • Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
  • Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)

Zudem hat der Stadtrat eine Ersatzwahl und eine Ergänzungswahl angeordnet. Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, findet für die nachfolgend aufgeführten Wahlgeschäfte eine Wahl an der Urne statt.

Auf die Wahlanordnung vom 10. Juli 2024, veröffentlicht am 16. Juli 2024, ist fristgemäss ein Wahlvorschlag eingereicht worden:

Mäder David, 1992, Notar-Stv., Obstgartenstrasse 40, 8006 Zürich, parteilos.

Dieser Vorschlag kann innert einer Frist von 7 Tagen, das heisst bis am Freitag, 6. September 2024, 16.00 Uhr, geändert oder zurückgezogen werden. Innert derselben Frist können weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis Winterthur-Altstadt unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden. Vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis als Notarin oder Notar verfügt.  (Amtliche Publikation)

Wahlvorschlagsformular Ersatzwahl Notariatskreis Winterthur Altstadt
Typ Titel
Wahlvorschlagsformular Ersatzwahl Notariatskreis Winterthur Altstadt.pdf

Auf die Wahlanordnung vom 10. Juli 2024, publiziert am 12. Juli 2024, ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Schürmann René Albert, 1958, Geschäftsführer, Haltenrebenstrasse 54, 8408 Winterthur.

Dieser Vorschlag kann innert einer Frist von 7 Tagen, das heisst bis am Freitag, 6. September 2024, 16.00 Uhr, geändert oder zurückgezogen werden. Innert derselben Frist können weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Winterthur unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden.

Neue Wahlvorschläge sind im Original einzureichen bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

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