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Künftiger Urnengang

Ausblick weiterer Urnengang

Urnengang vom 14. Juni 2026

Seitens Bund, Kanton und Stadt Winterthur wurden noch keine Abstimmungsvorlagen festgesetzt.

Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf den 14. Juni 2026 festgesetzt.

Die Zustellung der Wahl- und Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 18. bis 23. Mai 2026.

Gemäss § 32 und § 44 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR LS 161), § 23 Abs. 1 lit. f der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich (VPR LS 161.1) und Art. 6 aller Kirchgemeindeordnungen der Winterthurer Kirchgemeinden (KGO) sind im Jahr 2026 an der Urne Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen durchzuführen.

Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen auf den Sonntag, 14. Juni 2026, festgelegt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am Sonntag, 27. September 2026, durchgeführt.

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