Künftiger Urnengang
Urnengang vom 29. November 2026
Den Stimmberechtigten der Stadt Winterthur werden vier eidgenössische und zwei städtische Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt. Der Kanton verzichtet auf die Ansetzung von kantonalen Vorlagen.
Die Zustellung der Wahl- und Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 2. bis 7. November 2026.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 29. November 2026 zur Abstimmung zu bringen:
- Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2026 1757);
- Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760);
- Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (BBl 2026 1758);
- Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) (BBl 2026 22).
Der Entscheid des Bundesrates stand unter dem Vorbehalt, dass die beiden Volksinitiativen (Vorlagen 2 und 3) innert der 10-tägigen Frist nach der Schlussabstimmung des Parlaments nicht zurückgezogen werden. Nachdem diese Frist unbenutzt verstrichen ist, gelangen sie definitiv zur Abstimmung.
Der Stadtrat hat beschlossen, am Urnengang vom 29. November 2026 die folgenden zwei städtischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Städtisches Volksreferendum zur «Gesamtrevision des kommunalen Richtplans» (Stadtparlaments-Nummer 2024.74)
- Städtische Volksinitiative «Ja zu weniger Schulden» (Stadtparlaments-Nummer 2025.142)




