Künftiger Urnengang
Eine kantonale Vorlage für die Abstimmung vom 18. Mai 2025
Der Stadtrat hat beschlossen, den Stimmberechtigten am 18. Mai 2025 keine städtischen Abstimmungsvorlagen vorzulegen. Auch der Bundesrat hat entschieden, auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 18. Mai 2025 zu verzichten.
Die Zürcher Stimmberechtigten werden auf kantonaler Ebene über eine Änderung des Steuergesetzes betreffend Schritt 2 der Steuervorlage 17 abstimmen. Gegen den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates vom 4. November 2024 ist das Kantonsrats-, Gemeinde- und Volksreferendum zustande gekommen.
Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 21. bis 26. April 2025.