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Künftiger Urnengang

Ausblick weiterer Urnengang

Bund bringt zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung – Kanton entscheidet über eine Vorlage, städtische Vorlagen noch offen

Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen:

  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17);
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).

Auf kantonaler Ebene werden die Zürcher Stimmberechtigten über eine Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel abstimmen. 

Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 1. bis 6. September 2025.

Der Stadtrat hat die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 und die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030 angeordnet, nachdem Stefano Masciadri den Rücktritt von seinem Amt als Notar des Notariatskreises Wülflingen-Winterthur (umfassend die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen und Seuzach sowie die Stadtkreise Töss, Veltheim und Wülflingen) auf den 31. Oktober 2025 eingereicht hat.

Gemäss § 45 Abs. 4 GPR gilt bei Organen mit einem Mitglied die Ersatzwahl als Erneuerungswahl, wenn sie weniger als sechs Monate vor Beginn des Wahljahres stattfindet. Diese Voraussetzung ist mit der vorliegenden Wahlanordnung erfüllt, da der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Notarinnen und Notare für die Amtsdauer 2026-2030 auf den 8. März 2025 angesetzt wurde, sofern keine stille Wahl zustande kommt.

Sollten mehrere Wahlvorschläge eingehen und damit die Bedingungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt werden, findet der erste Wahlgang an der Urne am 28. September 2025 und ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang am 30. November 2025 statt.

Sie möchten für diese Ersatzwahl kandidieren? Nachfolgend finden Sie das Wahlvorschlagsformular.

Der Wahlvorschlag im Original und eine Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses sind bis spätestens Mittwoch, 18. Juni 2025, um 16.00 Uhr, einzureichen bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

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