Aktueller Urnengang
Zwei städtische Vorlagen – weitere Abstimmungen auf Kantons- und Bundesebene
Der Stadtrat hat für den Urnengang vom 28. September 2025 die folgenden städtischen Vorlagen zur Abstimmung festgesetzt:
- Städtische Vorlage «Mietvertrag mit der AXA für das Veloparking an der Paulstrasse 12 in Winterthur», Verpflichtungskredit von einmalig 5'483’520 Franken;
- Städtische Vorlage «Erweiterung der Schulanlage Langwiesen», Verpflichtungskredit von einmalig 36'260’000 Franken.
Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 1. bis 6. September 2025.
Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, findet die Ersatzwahl für den Notariatskreis Wülflingen-Winterthur (umfassend die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen und Seuzach sowie die Stadtkreise Töss, Veltheim und Wülflingen) für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 statt. Diese Wahl gilt sodann als vorgezogene Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030.
Der Stadtrat hat die Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 und die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030 angeordnet, nachdem Stefano Masciadri den Rücktritt von seinem Amt als Notar des Notariatskreises Wülflingen-Winterthur (umfassend die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen und Seuzach sowie die Stadtkreise Töss, Veltheim und Wülflingen) auf den 31. Oktober 2025 eingereicht hat.
Gemäss § 45 Abs. 4 GPR gilt bei Organen mit einem Mitglied die Ersatzwahl als Erneuerungswahl, wenn sie weniger als sechs Monate vor Beginn des Wahljahres stattfindet. Diese Voraussetzung ist mit der vorliegenden Wahlanordnung erfüllt, da der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Notarinnen und Notare für die Amtsdauer 2026-2030 auf den 8. März 2025 angesetzt wurde, sofern keine stille Wahl zustande kommt.
Sollten mehrere Wahlvorschläge eingehen und damit die Bedingungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt werden, findet der erste Wahlgang an der Urne am 28. September 2025 und ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang am 30. November 2025 statt.
Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier:
Der Wahlvorschlag im Original und eine Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses sind bis spätestens Mittwoch, 18. Juni 2025, um 16.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.
Auf eidgenössischer und kantonaler Ebene entscheiden die Stimmberechtigten über folgende Vorlagen:
- Bund: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften;
- Bund: Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID);
- Kanton: Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
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- Die Dokumente zu den Urnengänge von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.
- Dokumente zu Urnengänge ab dem 26. September 2021 können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
- Im Abstimmungsarchiv des Kantons Zürich finden Sie alle Zürcher Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen seit 1831 mit den dazugehörigen Abstimmungszeitungen und Erläuterungen.