Aktueller Urnengang
In der Stadt Winterthur wurde am 24. November 2024 über vier eidgenössische und vier städtische Vorlagen abgestimmt. Auf kantonaler Ebene wurden den Stimmberechtigten keine Vorlagen unterbreitet.
Unterlagen zu den städtischen Abstimmungsvorlagen
Zur städtischen Volksinitiative «Wohnen für Alle» werden den Stimmberechtigten zwei Gegenvorschläge des Stadtparlaments und des Stadtrats vorgelegt. Um den Volkswillen zu ermitteln, sind deshalb drei Hauptfragen und drei Stichfragen notwendig. In den Hauptfragen können sich die Stimmberechtigten je für oder gegen die Volksinitiative und die beiden Gegenvorschläge aussprechen. In den Stichfragen können sie für je zwei Vorlagen angeben, welche der beiden Varianten sie bevorzugen. Folgende Varianten und Ergebnisse sind möglich:
Variante |
Ergebnis |
Ermittlungsentscheid |
a |
Nur 1 Vorlage hat mehr Ja- als Nein-Stimmen |
Diese Vorlage ist angenommen. |
b |
2 Vorlagen haben mehr Ja- als Nein-Stimmen |
Es entscheidet die dieses Vorlagenpaar betreffende Stichfrage. |
c |
3 Vorlagen haben mehr Ja- als Nein-Stimmen |
Jene Vorlage gilt als angenommen, die in den beiden sie betreffenden Stichfragen gewonnen hat. |
d |
3 Vorlagen haben mehr Ja- als Nein-Stimmen und jede Vorlage gewinnt je eine der drei Stichfragen |
Jene Vorlage gilt als angenommen, die bei den Stichfragen insgesamt am meisten Stimmen auf sich vereint hat. |
- Unterlagen vergangener Urnengänge (bis zum 26. September 2021) können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
- Unterlagen zu den Urnengängen von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.