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Aktueller Urnengang

Aktueller Urnengang

In der Stadt Winterthur wird am 24. November 2024 über vier eidgenössische und vier städtische Vorlagen abgestimmt. Auf kantonaler Ebene werden den Stimmberechtigten keine Vorlagen unterbreitet.

Bis am 21. November 2024 sind Unterlagen von 24 989 Stimmberechtigten bei der Stadtkanzlei eingetroffen. Bei insgesamt rund 72 000 Stimmberechtigten entspricht dies einem Rücklauf von ca. 34,7 Prozent

Der Versand der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten ist mittlerweile abgeschlossen. Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle notwendigen Stimmunterlagen erhalten haben:

  • Abstimmungszeitungen: Schweizerische Eidgenossenschaft, Stadt Winterthur
  • Stimmzettel: Schweizerische Eidgenossenschaft (Stimmzettel 1 bis 4, grau), Stadt Winterthur (Stimmzettel 1 bis 3, lachs / Stimmzettel 4A bis 4F, orange)
  • Stimmrechtsausweis
  • Antwortkuvert
  • Stimmzettelkuvert

Die Stimmunterlagen sind Ihnen nicht zugestellt worden oder sie sind unvollständig?

Nehmen Sie bitte unverzüglich mit dem Stimmregisterbüro Kontakt auf (E-Mail: einwohnerkontrolle@win.ch / Tel.: +41 52 267 57 54). Nicht erhaltene Stimmkuverts können bis zum Dienstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag ausgestellt werden. Unvollständige Unterlagen können spätestens bis Freitag, 16:00 Uhr, vor dem Wahl- oder Abstimmungstag angefordert werden.

Zur städtischen Volksinitiative «Wohnen für Alle» werden den Stimmberechtigten zwei Gegenvorschläge des Stadtparlaments und des Stadtrats vorgelegt. Um den Volkswillen zu ermitteln, sind deshalb drei Hauptfragen und drei Stichfragen notwendig. In den Hauptfragen können sich die Stimmberechtigten je für oder gegen die Volksinitiative und die beiden Gegenvorschläge aussprechen. In den Stichfragen können sie für je zwei Vorlagen angeben, welche der beiden Varianten sie bevorzugen. Folgende Varianten und Ergebnisse sind möglich:

Variante

Ergebnis

Ermittlungsentscheid

a

Nur 1 Vorlage hat mehr Ja- als Nein-Stimmen

Diese Vorlage ist angenommen.

b

2 Vorlagen haben mehr Ja- als Nein-Stimmen

Es entscheidet die dieses Vorlagenpaar betreffende Stichfrage.

c

3 Vorlagen haben mehr Ja- als Nein-Stimmen

Jene Vorlage gilt als angenommen, die in den beiden sie betreffenden Stichfragen gewonnen hat.

d

3 Vorlagen haben mehr Ja- als Nein-Stimmen und jede Vorlage gewinnt je eine der drei Stichfragen 

Jene Vorlage gilt als angenommen, die bei den Stichfragen insgesamt am meisten Stimmen auf sich vereint hat.

  • Unterlagen vergangener Urnengänge (bis zum 26. September 2021) können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
  • Unterlagen zu den Urnengängen von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Personen mit Seh- und Lesebeeinträchtigung

Download Abstimmungsunterlagen (DAISY-Format)

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