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Aktueller Urnengang

Aktueller Urnengang

Urnengang vom 27. September 2026

Den Stimmberechtigten der Stadt Winterthur werden drei städtische Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet. Zudem werden zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen zur Abstimmung gebracht.

Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 31. August bis am 5. September 2026.

Die Mitglieder der Reformierten Kirche des Kantons Zürich stimmen über die Änderung der Kirchenordnung vom 27. Januar 2026 (Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative) ab. 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 27. September 2026 zur Abstimmung zu bringen:

  1. Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2026 799);
  2. Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» (BBl 2026 800).

Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 27. September 2026 über zwei kantonale Vorlagen abstimmen:

  1. Lehrpersonalgesetz (LPG) (Änderung vom 2. März 2026; Anpassung neu definierter Berufsauftrag)
  2. Patientinnen- und Patientengesetz und Gesundheitsgesetz (Änderung vom 30. März 2026; Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen»)

Am 27. September 2026 findet die Abstimmung zu folgenden städtischen Vorlagen statt:

  1. «Erweiterungsneubau Alterszentrum Adlergarten, Verpflichtungskredit von 85,18 Millionen Franken)» (Stadtparlaments-Nummer 2025.111)
  2. «Stadion Schützenwiese: Ersatzneubau Stirntribünen und neues Betriebs- und Garderobengebäude, Verpflichtungskredit von 35,13 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.139)
  3. «Öffentlicher Gestaltungsplan mit-samt Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) und Zonenplanänderung ARA Hard» (Stadtparlaments-Nummer 2025.98)

Am 27. September 2026 stimmen die Mitglieder der Reformierten Kirche des Kantons Zürich über die Änderung der Kirchenordnung vom 27. Januar 2026 (Gegenvorschlag zur Schöpfungsinitiative) ab.

Stimmberechtigt sind die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, die ihren politischen Wohnsitz im betreffenden Gemeinwesen haben, über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen und das 16. Altersjahr vollendet haben.

Sie suchen Informationen zu vergangenen Urnengängen?

  • Die Dokumente zu den Urnengänge von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.
  • Dokumente zu Urnengänge ab dem 26. September 2021 können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
  • Im Abstimmungsarchiv des Kantons Zürich finden Sie alle Zürcher Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen seit 1831 mit den dazugehörigen Abstimmungszeitungen und Erläuterungen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Angebot für Schulen

Die Zürcher Schulen der Sekundarstufe I und II haben neu bis zu zwei Mal pro Jahr die Gelegenheit, mit originalgetreuen Unterlagen das Abstimmungs- und Wahlprozedere im Unterricht realistisch zu üben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot.

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