Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Aktueller Urnengang

Aktueller Urnengang

Urnengang vom 14. Juni 2026

Den Stimmberechtigten der Stadt Winterthur werden drei städtische Sachvorlagen zur Abstimmung vorgelegt. Zudem entscheiden sie über zwei eidgenössische sowie fünf kantonale Vorlagen (davon zwei mit Gegenvorschlag).

Die Zustellung der Wahl- und Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 18. bis 23. Mai 2026.

Der Bezirksrat hat ausserdem die Urnenwahl für die Ersatzwahl für eine ordentliche Staatsanwältin oder einen ordentlichen Staatsanwalt des Bezirkes Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2025–2029 angeordnet.

Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen ebenfalls auf den 14. Juni 2026 festgesetzt. 

Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 beschlossen, die folgenden zwei Vorlagen am 14. Juni 2026 zur Abstimmung zu bringen:

  1. Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17);
  2. Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2026 2896).

Korrektur der Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 14. Juni 2026

In den Erläuterungen des Bundesrates zur Änderung des Zivildienstgesetzes wurde ein Fehler entdeckt und in den elektronischen Versionen der Erläuterungen korrigiert. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.

Im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» auf Seite 28 stand, dass Personen, die vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellen, neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren müssen. Diese Vorgabe gilt mit der Gesetzesänderung jedoch nur für Personen, die während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellen. Personen, die ihr Gesuch vor Beginn der Rekrutenschule stellen, müssen den langen Einsatz weiterhin bis zum Ende des dritten Kalenderjahres abschliessen, das der rechtskräftigen Zulassung zum Zivildienst folgt.

Der Fehler wurde vom Bundesamt für Zivildienst entdeckt, das für die Vorlage zuständig ist. Die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglichen PDF-Versionen der Erläuterungen wurden in allen Sprachversionen korrigiert und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.

Volksabstimmung vom 14. Juni 2026: Erläuterungen des Bundesrates

Volksabstimmung vom 14. Juni 2026: Erläuterungen des Bundesrates
Typ Titel
Erläuterungen des Bundesrates zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 14.06.2026.pdf

Der Regierungsrat hat beschlossen, folgende 5 Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

  1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15. September 2025; Vertretung von Kantonsratsmitgliedern) (ABl 2025-09-26)
  2. Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» (ABl 2023-09-08)
  3. A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») (ABl 2023-04-21)
    B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21)
  4. A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» (ABl 2023-08-18)
    B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21)
  5. Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien» (ABl 2023-09-01)

Am 14. Juni 2026 findet die Abstimmung zu folgenden städtischen Vorlagen statt:

  • Städtische Vorlage «Ausbau und Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage (ARA), Verpflichtungskredit von 276 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.117)
  • Städtisches Volksreferendum «Neubau des Campingplatzes am Schützenweiher, Verpflichtungskredit von 6,9 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.37)
  • Städtisches Volksreferendum «Neuerschliessung und Strassenverlegung Pfadiheimweg (Erholungsgebiet Rosenberg), Verpflichtungskredit von 3,16 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.36)

Stadtratsbeschluss vom 11.März 2026: Anordnung der Abstimmung zu den städtischen Vorlagen auf den Urnengang vom 14. Juni 2026

Stadtratsbeschluss vom 11.März 2026: Anordnung der Abstimmung zu den städtischen Vorlagen auf den Urnengang vom 14. Juni 2026
Typ Titel
20260311_SRB_Urnengang vom 14. Juni 2026_Anordnung der Abstimmung zu den städtischen Vorlagen.pdf

Für die Ersatzwahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts des Bezirks Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2025–2029 sind keine Wahlvorschläge eingegangen. Dem Bezirksrat sind daher keine Personen bekannt, welche die Wahlvoraussetzungen erfüllen und sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen. 

  • Der erste Wahlgang wird am Sonntag, 14. Juni 2026, durchgeführt.
  • Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 27. September 2026, statt.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat und die Voraussetzungen (Wahlfähigkeitszeugnis) gemäss § 97 des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) erfüllt.

Für diese Ersatzwahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts des Bezirks Winterthur sind keine Wahlvorschläge eingegangen. Dem Bezirksrat sind daher keine Personen bekannt, welche die Wahlvoraussetzungen erfüllen und sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung stellen.

Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf den 14. Juni 2026 festgesetzt.

Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde der Stadt Winterthur beschliessen zudem über den Ausführungskredit von 2,32 Millionen Franken für die Sanierung der Liegenschaft Kirchplatz 3.

Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.

Sie suchen Informationen zu vergangenen Urnengängen?

  • Die Dokumente zu den Urnengänge von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.
  • Dokumente zu Urnengänge ab dem 26. September 2021 können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
  • Im Abstimmungsarchiv des Kantons Zürich finden Sie alle Zürcher Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen seit 1831 mit den dazugehörigen Abstimmungszeitungen und Erläuterungen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Angebot für Schulen

Die Zürcher Schulen der Sekundarstufe I und II haben neu bis zu zwei Mal pro Jahr die Gelegenheit, mit originalgetreuen Unterlagen das Abstimmungs- und Wahlprozedere im Unterricht realistisch zu üben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot.

Fusszeile