Stimmregisterbüro
Das Stimmregisterbüro der Einwohnerkontrolle ist zuständig für folgende Aufgaben:
- Führen des Stimmregisters (Verzeichnis der stimmberechtigten Personen)
- Zustellung des Stimmmaterials an die Stimmberechtigten
- Administration der vorzeitigen und brieflichen Stimmabgabe
- Unterschriftenkontrolle bei Initiativen und Referenden
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.