So können Sie wählen und abstimmen
Versand der Wahl- und Stimmunterlagen
Das Gesetz bestimmt, wann Sie Ihre Wahl- und Stimmunterlagen erhalten. In der Schweiz werden die Unterlagen frühestens 4 Wochen und spätestens 3 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag an die Stimmberechtigten zugestellt.
Die Ausnahme bildet der 2. Wahlgang der Ständeratswahl: Da gilt eine verkürzte Zustellfrist von 10 Tagen.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus dem Kanton Zürich beachten bitte die separaten Ausführungen.
Unvollständige Wahl- und Stimmunterlagen?
Haben Sie Ihre Wahl- oder Stimmunterlagen nicht oder unvollständig erhalten? Melden Sie sich bitte so schnell wie möglich beim Stimmregisterbüro unter +41 52 267 57 54, damit Ihnen ein Duplikat ausgestellt werden kann.
Fehlende Stimmkuverts können bis am Dienstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bestellt werden. Fehlende Unterlagen können bis spätestens Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag um 16.00 Uhr angefordert werden.
Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.
Anleitung: Wie stimme ich ab?
Sie können Ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Die Anleitung und das Video erklären Schritt für Schritt, wie Sie gültig abstimmen.
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Transkript
Transkript
Sie haben Ihre Stimmunterlagen erhalten und möchten gerne abstimmen, wissen aber nicht genau, wie das geht. Kein Problem! Es ist ganz einfach. Spätestens drei Wochen vor der Abstimmung bekommen Sie Ihre Unterlagen nach Hause geschickt. Reissen Sie das Kuvert am richtigen Ort auf. Achtung! Das Kuvert nicht aufschneiden, es wird für die briefliche Stimmabgabe wiederverwendet. Nehmen Sie das Material heraus und überprüfen Sie als erstes, ob Ihre Abstimmungsunterlagen vollständig sind. Dabei hilft Ihnen die Zusammenstellung im Unterlagenverzeichnis, das jeweils mitgeschickt wird. Folgende Unterlagen müssen in der Regel dabei sein: Abstimmungszeitungen, Stimmzettel, der Stimmrechtsausweis, das Antwortkuvert, das Stimmzettelkuvert und das Unterlagenverzeichnis. Falls etwas fehlt, wenden Sie sich an das Stimmregister der Stadt Winterthur. Informieren Sie sich frühzeitig über anstehende Vorlagen und nehmen Sie sich genügend Zeit, um diese zu verstehen. Informationen finden Sie in der Beschreibung. Informationen dazu finden Sie in der Abstimmungszeitung, in den Medien oder im Internet. Entscheiden Sie sich für oder gegen eine Vorlage. Sie können sich Ihrer Stimme auch enthalten. Beantworten Sie auf dem Stimmzettel die Fragen jeweils mit Ja oder Nein. Sie können den Stimmzettel auch leer oder gar nicht einlegen. Es gibt Abstimmungen, bei denen zwei Varianten vorgelegt werden. Zum Beispiel, wenn eine Volksinitiative und ein Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangen. Sie können bei beiden Varianten entweder Ja oder Nein abstimmen. Sie können bei beiden Varianten entweder Ja oder Nein abstimmen. Kreuzen Sie bei der Stichfrage an, welche Vorlage in Kraft treten soll, falls beide Vorlagen angenommen werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihre Stimme abgeben können: die Stimmabgabe an der Urne oder die briefliche Stimmabgabe. Wenn Sie sich für eine briefliche Stimmabgabe entscheiden, legen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es. Trennen Sie die Stimmzettel nicht voneinander und falten Sie sie nicht kleiner als nötig. Ihr Stimmzettelkuvert darf nur Ihre eigenen Stimmzettel enthalten. Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, müssen Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschreiben. Verwenden Sie das Antwortkuvert für die briefliche Stimmabgabe. In das Antwortkuvert legen Sie das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis. Auf dem Stimmrechtsausweis befindet sich die Rücksendeadresse. Kontrollieren Sie, ob sie im Kuvertfenster sichtbar ist und verschliessen Sie das Antwortkuvert. Werfen Sie das Antwortkuvert bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in einen Postbriefkasten, damit es sicher rechtzeitig ankommt. Sie haben auch die Möglichkeit, das Antwortkuvert direkt in den Briefkasten beim Superblock zu werfen. Er befindet sich an der Aussenwand an der Pionierstrasse 7 und ist mit Wahlen und Abstimmungen angeschrieben. Ihr Kuvert muss spätestens am Samstag um 12 Uhr vor der Abstimmung bei der Stadtverwaltung im Superblock eintreffen. Später eingehende Kuverts werden nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie an der Urne abstimmen möchten, gehen Sie am Abstimmungssonntag in ein Stimmlokal Ihres Stimmkreises. Am Samstag vor der Abstimmung steht im Hauptbahnhof für jeden Kreis eine Urne. Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab. Legen Sie die Stimmzettel persönlich in die Urne. Sie können sich auch durch eine Person, die ebenfalls in Ihrem Stimmkreis stimmberechtigt ist, an der Urne vertreten lassen. Geben Sie Ihren unterschriebenen Stimmrechtsausweis und Ihre Stimmzettel der Person, die Sie vertritt. Die Stellvertretung muss gleichzeitig auch Ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben. Sie kann höchstens zwei weitere Personen vertreten. Die Resultate der städtischen Abstimmungen stehen im Laufe des Sonntagnachmittags fest. Informieren können Sie sich im Internet unter stadt.wintertur.ch/abstimmung über die App Vote-Info des Bundes oder über die Medien. Jetzt abstimmen!
Briefliche Stimmabgabe
So ist Ihre briefliche Stimmabgabe gültig
- Bitte unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Ihre Unterschrift ist die Stimmabgabe per Brief ungültig.
- Die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel kommen ins dafür vorgesehene Stimmzettelkuvert (mit den Löchern).
- Der Stimmrechtsausweis gehört nicht zusammen mit den Wahl- und Stimmzetteln in das Stimmzettelkuvert. Wenn sich die Stimmzettel und der Stimmrechtsausweis im gleichen Kuvert befinden, ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
- Die Wahl- und Stimmunterlagen frühzeitig zurücksenden, damit sie rechtzeitig bei der Stadtverwaltung eintreffen.
Briefliche Stimmabgabe per Post
- Werfen Sie das Antwortkuvert spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag in einen Postbriefkasten.
- Das Abstimmungskuvert können Sie wiederverwenden. Sie brauchen dann keine zusätzliche Frankierung.
Briefkasten beim Superblock
- Der Briefkasten befindet sich an der Aussenwand des Superblocks an der Pionierstrasse 7 ist mit «Wahlen und Abstimmungen» angeschrieben.
- Sie können ihn jederzeit nutzen.
- Am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag wird der Briefkasten um 12.00 Uhr zum letzten Mal geleert.
- Später eingeworfene Unterlagen werden nicht mehr ausgezählt.
Stimmabgabe an der Urne
Sie können auf drei Arten an der Urne abstimmen:
Superblock (Pionierstrasse 7)
Sie können vorzeitig abstimmen. Das geht jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag während den Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle.
Hauptbahnhof
Sie können am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag abstimmen. Das Urnenlokal ist von 10.00 bis 18.00 Uhr für alle Stimmkreise geöffnet.
Urnenlokal in Ihrem Stimmkreis
Sie können am Wahl- oder Abstimmungstag im Urnenlokal abstimmen. Die Öffnungszeiten stehen auf Ihrem Stimmrechtsausweis.
Urnenstandorte
Hier können Sie am Sonntag an der Urne abstimmen
Hier können Sie am Sonntag an der Urne abstimmen
Urnenstandort | Tag | Öffnungszeiten |
|---|---|---|
Alle Wahlkreise – Vorzeitig | ||
Superblock (Pionierstrasse 7) | Donnerstag und Freitag vor dem Wahl- oder Abstimmungstag | Während den Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle |
Alle Wahlkreise | ||
Samstag | 10:00–18:00 Uhr | |
Winterthur Stadt, Wahlkreis 1 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Oberwinterthur, Wahlkreis 2 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:00–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Seen, Wahlkreis 3 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Töss, Wahlkreis 4 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Veltheim, Wahlkreis 5 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Wülflingen, Wahlkreis 6 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Mattenbach, Wahlkreis 7 | ||
Sonntag | 10:00–12:00 Uhr | |
Sonntag | 10:30–11:30 Uhr | |
Kann ich mich beim Wählen und Abstimmen vertreten lassen?
Ja. Eine andere stimmberechtigte Person kann für Sie an der Urne abstimmen. Sie müssen die den Namen der Person auf Ihrem Stimmrechtsausweis eintragen und den Stimmrechtsausweis unterschreiben.
Die vertretende Person:
- muss im gleichen Stadtkreis wie Sie stimmberechtigt sein,
- muss zur gleichen Zeit die eigenen Wahl- und Stimmunterlagen abgeben,
- darf höchstens zwei Personen vertreten.
Ich kann nicht selbst schreiben: Darf jemand meine Stimm- oder Wahlzettel ausfüllen?
Ja. Wenn eine Person nicht selbst schreiben kann, darf eine andere stimmberechtigte Person helfen.
Die Person:
- füllt die Stimm- und Wahlzettel nach den Angaben der nicht schreibfähigen Person aus.
- darf niemandem sagen, wie die Person abgestimmt hat.
- schreibt ihren Namen auf den Stimmrechtsausweis (aber nicht auf den Stimmzettel) und vermerkt «in Vertretung» oder «im Auftrag».
- unterschreibt den Stimmrechtsausweis.
(Rechtliche Grundlage: Art. 5 Abs. 6 BPR, Art. 61 i.V.m. Art. 70 BPR, § 5 GPR, § 11 VPR)
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- Die Stadt Zürich verwaltet zentral die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Zürich.
- Sie verschickt die Wahl- und Stimmunterlagen 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin.
- Ein früherer Versand ist nicht möglich.
- Bei einer Adressänderung muss diese immer der Schweizer Vertretung gemeldet werden, bei der Sie angemeldet sind.
E-Voting
Derzeit steht E-Voting im Kanton Zürich nicht zur Verfügung.
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| Freitag | 08.00–12.00 13.30–16.00 |
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