Abstimmen und Wählen mit Behinderung
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Abstimmungsschablone für Menschen mit Seh-Behinderung oder Blindheit
Manche Menschen können schlecht sehen oder gar nicht sehen. Diese Menschen können eine Abstimmungsschablone benutzen.
Eine Abstimmungsschablone ist eine Hilfe zum Ausfüllen des Stimmzettels. Mit dieser Hilfe können sie den Stimmzettel selbst ausfüllen.
Die Abstimmungsschablone funktioniert nur bei eidgenössischen Abstimmungen. Eidgenössische Abstimmungen sind Abstimmungen für die ganze Schweiz.
Ich kann nicht selbst schreiben: Kann mir jemand helfen?
Ja. Eine andere Person darf Ihnen helfen. Diese Person muss stimmberechtigt sein. Das bedeutet: Sie darf selbst abstimmen und wählen.
Die helfende Person macht folgendes:
- Sie füllt die Stimmzettel aus. Sie schreibt genau das, was Sie ihr sagen.
- Sie darf niemandem sagen, wie Sie abgestimmt haben.
- Sie schreibt ihren Namen auf den Stimmrechtsausweis. Das ist das offizielle Dokument für Ihre Stimme. Sie schreibt dort «in Vertretung» oder «im Auftrag». Sie schreibt ihren Namen nicht auf den Stimmzettel.
- Sie unterschreibt den Stimmrechtsausweis.
(Gesetzliche Grundlagen: Art. 5 Abs. 6 BPR, Art. 61 i.V.m. Art. 70 BPR, § 5 GPR, § 11 VPR)
Kann ich mich beim Wählen und Abstimmen vertreten lassen?
Ja. Eine andere Person kann für Sie abstimmen. Diese Person muss stimmberechtigt sein. Das bedeutet: Sie darf abstimmen.
Schreiben Sie den Namen dieser Person auf Ihren Stimmrechtsausweis. Der Stimmrechtsausweis ist das Dokument, das Sie per Post erhalten haben. Dann unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis.
Die Person, die für Sie abstimmt, muss folgende Regeln einhalten:
- Sie muss im gleichen Stadtkreis wie Sie stimmberechtigt sein.
- Sie muss gleichzeitig ihre eigenen Abstimmungsunterlagen abgeben.
- Sie darf für höchstens zwei Personen abstimmen.
Unterlagen in Leichter Sprache
Leichte Sprache bei Abstimmungen der Stadt Winterthur
- Die Stadt Winterthur erstellt keine Unterlagen in Leichter Sprache.
- Bis 2028 soll die Stadt Winterthur Abstimmungs- und Wahlunterlagen in einfacher Sprache schreiben - soweit es gesetzlich möglich ist. Mehr dazu finden Sie im Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Leichte Sprache bei Abstimmungen des Kantons Zürich
- Der Kanton Zürich erstellt Abstimmungserläuterungen für kantonale Abstimmungen in Leichter Sprache.
- Sie sind nur digital verfügbar.
- Es gibt auch Erklärvideos in einfacher Sprache und Gebärdensprache.
Leichte Sprache bei Abstimmungen des Bundes
- Der Bund erstellt keine Abstimmungserläuterungen in Leichter Sprache.
- Der Bundesrat schreibt in der Antwort auf das Postulat 21.3296, die Abstimmungserläuterungen sollen auch in Zukunft nicht in Leichter Sprache angeboten werden.
- Es gibt Erklärvideos, die die Vorlagen möglichst einfach und verständlich erklären.
Aktionsplan Behindertenrecht 2024–2028
Viele Menschen mit Behinderungen können nicht einfach abstimmen oder wählen gehen. Die Stadt Winterthur möchte das ändern.
Dafür gibt es einen Plan. Er heisst Aktionsplan Behindertenrecht 2024–2028. Der Plan hilft dabei, die UNO-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Das ist ein wichtiges Abkommen (eine Vereinbarung). Es sagt: Alle Menschen haben das Recht, gleichberechtigt mitzumachen. Auch Menschen mit Behinderungen.
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