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Neue Leistungsvereinbarung für «House of Winterthur»
Die befristete Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Winterthur und dem Verein «House of Winterthur» soll für weitere vier Jahre (2022–2025) erneuert werden. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat eine entsprechende Weisung überwiesen. Für die vereinbarten Betriebsbeiträge der Stadt zugunsten des Vereins von jährlich 860 000 Franken pro Jahr muss ein Kredit von 3,44 Millionen Franken bewilligt werden.
Pistenverlängerungen belasten den Osten noch stärker mit Fluglärm
Die Behördenorganisation Region Ost lehnt die Verlängerung der Piste 28 ab. Der Osten würde durch die Pistenverlängerung noch mehr Anflüge und damit noch mehr Fluglärm in den sensiblen Abendstunden erhalten. Das heutige Pistensystem erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Wäre dies nicht der Fall, müsste der Flugbetrieb gestoppt werden.
Potenzial der Wärmeversorgung soll gezielt genutzt werden
Um die Umstellung auf ökologische Gebäudewärme zu fördern, setzt der Winterthurer Stadtrat auf Vorgehensweisen, die möglichst effizient zum Ziel führen. Bestehende, erneu-erbare Wärmenetze zu verdichten und auszubauen sowie Mikroverbünde zu erstellen – diese Vorgehensweisen stehen dabei im Vordergrund.
Verordnung über den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat den Erlass der Verordnung über den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds. Darin regelt die Stadt den Zweck, die Verwaltung und Verwendung der Fondsmittel sowie die Verfahren für die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Mehrwertausgleichsfonds.
Verlustscheinbewirtschaftung bei der Stadtverwaltung Winterthur
Der Stadtrat hatte ein Projekt zur Prüfung eines zentralen Verlustscheinmanagements in der Stadtverwaltung in Auftrag gegeben. Vertiefte Abklärungen haben gezeigt, dass aufgrund der dezentralen Debitorenbewirtschaftung, des geringen jährlichen Zuwachses an neuen Verlustscheinen und der Höhe der Initialkosten eine vollständige Zentralisierung finanziell nicht lohnenswert ist. Der Stadtrat hat sich daher für die Einführung einer teilzentralen Verlustscheinbewirtschaftung entschieden: Das Steueramt prüft die Verlust-scheine der Stadtverwaltung Winterthur auf deren Wiedereinbringlichkeit und die jeweils zuständigen Bereiche führen das Inkasso durch.
So lange wie möglich zu Hause bleiben: Winterthur hat einen Plan für die Pflegeversorgung in Zukunft
Die Zahl älterer Menschen in Winterthur wird in den nächsten Jahren zunehmen. Mit dem Masterplan Pflegeversorgung wirft das Departement Soziales einen Blick in die Zukunft und definiert Massnahmen für ein lückenloses und bedarfsgerechtes Pflege- und Betreuungsangebot für ältere Winterthurerinnen und Winterthurer.
Kein weiteres Parkhaus in Altstadtnähe
Den kommunalen Richtplan mit einem Parkhaus mit 200 Plätzen hinter dem Stadthaus ergänzen – so lautete die Forderung der Einzelinitiative «Autos unter den Boden – ein Parkhaus hinter dem Stadthaus», die der Grosse Gemeinderat im November 2019 dem Winterthurer Stadtrat überwiesen hatte. Nun liegt dessen Antwort vor: Ein zusätzliches Parkhaus in Altstadtnähe lehnt der Stadtrat aus umweltpolitischen, verkehrsplanerischen und wirtschaftlichen Gründen ab.
Erweiterung Tempo-30-Zone Ruhtal-Veltheim
Die bestehende Tempo-30-Zone Ruhtal-Veltheim wird auf die Feldstrasse und die zufüh-rende Bleiche- und Schützenstrasse erweitert. Ein ursprünglich abschlägig beantwortetes Begehren der Quartierbevölkerung kann dank Projektoptimierungen doch umgesetzt wer-den.
Rahmenbewilligung für die Musikfestwochen 2021
Der Stadtrat unterstützt den Verein Winterthurer Musikfestwochen in seinem Vorhaben, die 46. Musikfestwochen im Jahr 2021 trotz Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie durchzuführen und erteilt dem Verein eine einmalige, aktualisierte Rahmenbewilligung. Die Verantwortlichen planen ein zwölftägiges Festival mit beschränkter Besucherkapazität in zwei Winterthurer Grünanlagen und auf dem Viehmarkt.
Coronavirus: Mietzinserlass für betroffenes Gewerbe in städtischen Liegenschaften und Entschädigungsregel für Leistungsvereinbarungen
Gewerbetreibenden, die in städtischen Liegenschaften eingemietet sind oder diese im Baurecht nutzen und wegen angeordneter Betriebsschliessungen Umsatzeinbussen erlitten haben, werden die Mietzinse und Baurechtszinse für die Dauer der Einschränkung teilweise erlassen. Sodann regelte der Stadtrat den Umgang mit städtischen Leistungsvereinbarungen. Der Stadtrat hilft diesen Betrieben damit, die Coronakrise zu überstehen.

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