Neue Gemeindeordnung: Abstimmung im September
Die Stimmbevölkerung der Stadt Winterthur entscheidet am 26. September 2021 über die neue Gemeindeordnung. Der Stadtrat hat diesen Termin für die Abstimmung über die neue Verfassung der Stadt festgelegt. Zudem hat der Stadtrat entschieden, sich der Vorlage des Grossen Gemeinderates anzuschliessen und auf einen eigenen Antrag zu verzichten.
Der Grosse Gemeinderat hat die neue Gemeindeordnung der Stadt Winterthur an zwei Sitzungen vom 1. und 29. März 2021 ausführlich behandelt und in der Schlussabstimmung mit 47 Ja- zu 11 Nein-Stimmen gutgeheissen. Zuvor hatte sich eine Spezialkommission des Stadtparlaments an fünfzehn Sitzungen intensiv mit dem Entwurf des Stadtrates auseinandergesetzt und diverse Änderungen daran vorgenommen.
Der Stadtrat hat nun beschlossen, sich der Version anzuschliessen, die das Parlament verabschiedet hat. Er verzichtet damit auf das Recht, der Stimmbevölkerung zusätzlich seinen eigenen Antrag als Variante vorzulegen (sogenanntes Doppelantragsrecht). Zugleich hat der Stadtrat entschieden, die Abstimmung gemäss den ordentlichen Abläufen auf den nächstmöglichen Termin vom 26. September anzusetzen. Einer formellen Inkraftsetzung der neuen Verfassung per 1. Januar 2022 steht damit nichts im Wege.